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Merkblatt für Berufskraftfahrer (Transportversicherung)

Zur Transportversicherung

Ihnen ist wertvolle Ladung anvertraut!
Ihr Arbeitgeber, aber auch Sie haben sich verpflichtet, diese dem Kunden zuzufuhren. Diese Ware ist aber während der Reise gefährdet, darum helfen Sie mit, dass die Ware vollständig und unbeschädigt den Empfänger erreicht.

Achten Sie daher besonders - auch in Ihrem eigenen Interesse - auf die Einhaltung folgender Verhaltensregeln:

1 . Stellen Sie Ihren Lkw nie unverschlossen ab und schalten Sie immer alle Diebstahlsicherungen ein. Ziehen Sie den Zündschlussel ab. Dies auch bei kurzfristigen Aufenthalt oder bei Pannen!

2. Versuchen Sie stets, einen bewachten Parkplatz zu erreichen. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber um das Verzeichnis der bewachten Parkplatze in Italien.

Vermeiden Sie jeden Halt auf abgelegenen, unbewachten Parkplätzen.

3. Lassen Sie in keinem Falle Papiere, die Sie selbst, das Fahrzeug oder die Ladung betreffen, im Fahrzeug zurück (Personal-, Fahrzeugpapiere aller Art, Führerschein, Frachtbriefe nebst Ladelisten, Zolldokumente usw.). Tragen Sie die Papiere stets bei sich!

4. Nehmen Sie nie Anhalter oder fremde Personen mit; manche sind nur scharf auf Ihr Ladegut!

5. Vermeiden Sie Gespräche mit jedem Aussenstehenden über Art, Umfang, Wert oder Ziel der Ladung. Achten Sie besonders auf solche Personen, die versuchen, Sie in derartige Unterhaltungen hineinzuziehen, damit Sie später evtl. eine Personenbeschreibung geben können.

6. Seien Sie besonders vorsichtig bei Fahrzeugen, die Ihnen Iängere Zeit folgen oder oft in Ihrer Nähe auftauchen.

7. Sollten Sie trotz aller Vorsichtsmassnahmen von einem Ladungsdiebstahl (Diebstahl des Lkw mit der kompletten Ladung oder Diebstahl von Teilen der Ladung) betroffen werden, melden Sie ihn sofort der nächsten Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige! Verlangen Sie erforderlichenfalls einen Dolmetscher.

Informieren Sie unverzüglich telefonisch Ihre Firma.

Geben Sie der Polizei und Ihrer Firma gegenüber Ort, Zeit und Umstände des Diebstahls an und beschreiben Sie Fahrzeug und Ladung gegenüber der Polizei.

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Sie können uns Ihren Fall KOSTENLOS und UNVERBINDLICH melden. Ihrer Anfrage und das anschließende Telefonat sind für Sie kostenfrei!

Gebühren entstehen erst im Falle einer ausdrücklichen Beauftragung.

Bitte geben Sie im Formular den Tatvorwurf (z.B. Geschwindigkeitsverstoß, Überladung, Lenkzeitverstoß) an, und welches Dokument Sie zuletzt erhalten haben an. (z.B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Strafbefehl).
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Rechtsanwalt Michael Erath

Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Fachanwalt für Strafrecht

Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Lkw-Recht, Unfall, Bußgeld, Lenkzeiten, Personenbeförderung, Überladung, Gefahrengut, Transportrecht, Speditionsrecht, Strafrecht

Weitere Projekte
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www.ra-strafrecht-stuttgart.de
www.verteidiger-stuttgart.de


Rechtsanwalt Michael Erath
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Tel +49(0)711 627 6699 2 • Fax +49(0)711 627 6699 3
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