LKW-Recht.de

LKW-RECHT auf Twitter  LKW-RECHT auf Facebook

Suche:  

 
Startseite

Bußgeldkatalog 2020 für LKW

Topthemen

Bußgeld Allgemein

Führerschein und Fahrverbot

Transport
Palettentausch Palettentausch
Standgeld Standgeld
LKW Fahrer Neue Arbeitszeiten und FPersVO LKW Fahrer Neue Arbeitszeiten und FPersVO
LKW Fahrer Eignung ab 2009 LKW Fahrer Eignung ab 2009
LKW Kontrolle Transportgenehmigung - Bußgeld LKW Kontrolle Transportgenehmigung - Bußgeld
LKW Kontrolle Führerschein LKW Kontrolle Führerschein
Arbeitsvertrag ( Entwurf ohne Gewähr ) Arbeitsvertrag ( Entwurf ohne Gewähr )
LKW Fahrtenschreiber Mischbetrieb analog und digital LKW Fahrtenschreiber Mischbetrieb analog und digital
Haftung und Versicherung Haftung und Versicherung
LKW Lenkzeiten LKW Lenkzeiten
LKW Lenkzeitüberschreitung Verantwortlichkeit LKW Lenkzeitüberschreitung Verantwortlichkeit
LKW Maut Strafe LKW Maut Strafe
LKW Digitaler Tachograph u. Nachweis LKW Digitaler Tachograph u. Nachweis
Frachtzinsen bei Transportschaden Frachtzinsen bei Transportschaden
Grobes Organisationsverschulden Grobes Organisationsverschulden
LKW Maut LKW Maut
Gesetze rund um das Transportrecht Gesetze rund um das Transportrecht

Verhalten im Straßenverkehr

Spanien

Schwertransport

Unfall - Tipps & Infos

Transportlinks

Info zur Person Utz

Kontakt

Impressum

Datenschutz

Die Lenk- und Ruhezeiten 2013

Formulare
Vollmacht (PDF-Dokument) Vollmacht (PDF-Dokument)
Fragebogen Unfall (PDF-Dokument) Fragebogen Unfall (PDF)
Frachtbrief (PDF-Dokument) Frachtbrief (PDF-Dokument)
 




Webdesign & Technik:
Peernet.de




LKW Maut


 Mautpflicht  mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen auf der BAB.


Die Mautverstösse häufen sich und das  Bundesamt für Güterverkehr  Köln ist nach § 10 Abs. 3 ABMG Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG, also Bußgeldbehörde. Bei Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wird die Sache vor dem AG Köln verhandelt.

TIPP LKW Recht vorab: Nie vor Ort einlassen. Sie haben das Recht zu schweigen. Sie können immer noch eine schriftliche Begründung bei der Anhörung abgeben. Wenn Sie eine Rechtschutz haben, ist die Sache auch versichert, womit Sie zunächst einen Anwalt fragen können.


Mautpflichtig ist neben anderen, die Person, die das Fahrzeug führt. Vor Benutzung der Autobahn ist dafür zu sorgen, daß die Maut entrichtet wird. Der Mautschuldner hat bei der Entrichtung der Maut mitzuwirken. Soweit OBU ( On Board Unit )ist deren Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Soweit das Gerät nicht erfassungsbereit ist, manuelle Einbuchung.

Im Zusammenhang mit dem Vollzug des ABMG sind eine Vielzahl von Pflichten zu beachten, deren Nichtbeachtung bußgeldbewehrt ist. 
 Sich unmittelbar aus dem ABMG (§ 10) ergebende Tatbestände sind :

Nicht- /Falschentrichten der Maut § 10 Abs. 1 Nr. 1 ABMG

Nichtbefolgen einer Anordnung § 10 Abs. 1 Nr. 2 ABMG

Nichtmitführen / -aushändigen von Belegen § 10 Abs. 1 Nr. 3 ABMG

Nichterteilung von Auskünften i. R. einer Kontrolle § 10 Abs. 1 Nr. 4 ABMG

Anordnen/Zulassen der Nichtmitführung § 10 Abs. 1 Nr. 5 ABMG

Regelgeldbußen sind für die Ahndung in Masseverfahren heranzuziehen, soweit von einer durchschnittlichen Bedeutung der Ordnungswidrigkeit sowie von einem mittleren Maß an Pflichtwidrigkeit (Vorwerfbarkeit) auszugehen ist.

II. Festlegung der Regelgeldbußen für die einzelnen Tatbestandsgruppen, unter Berücksichtigung der bisher für das ABBG geltenden Bußgeldsätze

Für Zuwiderhandlungen nach dem ABMG können mehrere Personen verantwortlich sein.

Man unterscheidet einerseits zwischen dem Unternehmer (Eigentümer, Halter und dem Nutzer, also der Person, die über den konkreten Einsatz des Fahrzeuges zu entscheiden hat) sowie dem Fahrzeugführer, also dem Kraftfahrer andererseits.

Die angegebenen Regelgeldbußen gehen von vorsätzlicher Begehung aus.

Bei fahrlässiger Begehung beträgt die Geldbuße gemäß § 17 Abs. 2 OWiG jeweils die Hälfte des für Vorsatz vorgesehenen Betrages.

Die angegebenen Beträge gelten für Erstverstöße, d.h. bei Wiederholungstätern ist die Geldbuße entsprechend zu erhöhen.

1. Nicht- oder nicht ausreichendes Entrichten der Maut (§ 10 Abs. 1 Nr. 1)






Betroffener



Bußgeldrahmen



Regelgeldbuße ABMG







20.000 Euro






Unternehmer etc

 

Vorsatz: 300 Euro
Fahrlässigkeit: 150 Euro



Fahrzeugführer

 

Vorsatz: 150 Euro
Fahrlässigkeit: 75 Euro


 

2. Nichtbefolgung einer Anordnung im Rahmen einer Straßenkontrolle (§ 10 Abs. 1 Nr. 2)





Betroffener



Bußgeldrahmen



Regelgeldbuße ABMG
ABMG







20.000 Euro







Fahrzeugführer

 

Vorsatz: 250 Euro
Fahrlässigkeit: 125 Euro


 
 
 


 

3. Nichtmitführen /Nichtaushändigen von Belegen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3)







Betroffener



Bußgeldrahmen



Regelgeldbuße ABMG






10.000 Euro







Unternehmer etc

 
 

Vorsatz: 150 Euro
Fahrlässigkeit: 75 Euro



Fahrzeugführer

 
 

Vorsatz: 50 Euro
Fahrlässigkeit: 25 Euro
(Verwarnung)

http://www.lkwrecht.de/  wünscht GUTE Fahrt




Inhalte dieser Seite:

 

 

Empfehlen Sie LKW-Recht.de weiter:
LKW Maut: Link senden an Facebook LKW Maut: Link senden an Twitter

Wir vertreten Ihre Interessen, wenn es um LKW Recht, Bußgeldsachen, Speditionsrecht und Verkehrsrecht geht - BUNDESWEIT. Bußgeldsachen und Unfälle können von uns kompetent und einfach über das Internet und persönliche Telefonate mit dem Anwalt abgewickelt werden. Bitte beachten Sie die Einspruchfrist bei Bußgeldbescheide von 14 Tage.

Sie können uns Ihren Fall KOSTENLOS und UNVERBINDLICH melden. Ihrer Anfrage und das anschließende Telefonat sind für Sie kostenfrei!

Gebühren entstehen erst im Falle einer ausdrücklichen Beauftragung.

Bitte geben Sie im Formular den Tatvorwurf (z.B. Geschwindigkeitsverstoß, Überladung, Lenkzeitverstoß) an, und welches Dokument Sie zuletzt erhalten haben an. (z.B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Strafbefehl).
Ihre Nachricht hier:

Rechtsanwalt Michael Erath
Rechtsanwalt
Michael Erath

Ihr Name:
Telefon:
Email: (falls vorhanden)
Rückruf erwünscht: (bei Bedarf bitte ankreuzen)

Die Datenschutz-Hinweise habe ich gelesen und akzeptiert.


 

Diese Infoseiten sind ein Service von
Rechtsanwalt Michael Erath

Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Fachanwalt für Strafrecht

Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Lkw-Recht, Unfall, Bußgeld, Lenkzeiten, Personenbeförderung, Überladung, Gefahrengut, Transportrecht, Speditionsrecht, Strafrecht

Weitere Projekte
www.fahrer-seminar.de
www.ra-strafrecht-stuttgart.de
www.verteidiger-stuttgart.de


Rechtsanwalt Michael Erath
Augustenstraße 12 • D-70178 Stuttgart
Tel +49(0)711 627 6699 2 • Fax +49(0)711 627 6699 3
eMail: lkw-recht@ra-erath.de

 

 

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahren Sie alles zum Datenschutz