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Arbeitsvertrag ( Entwurf ohne Gewähr )

Entwurf Arbeitsvertrag für Unternehmer ohne Gewähr

 

Zwischen Firma :

- im folgenden die Firma genannt

und

Herrn / Frau :  Strasse :  Ort :   Telefon Nr. :

Geburtstag :

- im folgenden AN genannt

wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen :

 

§ 1 Beginn der Tätigkeit

Das Arbeitsverhältnis beginnt am :

 

§ 2 Probezeit

Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen von beiden Vertragsparteien gekündigt werden.

 

§ 3 Tätigkeit

Der AN wird als Kraftfahrer /- in eingestellt. Das Aufgabengebiet umfasst folgende Tätigkeiten :

- Fahrer / -in mit allen damit verbundenen Aufgaben,

- Insbesondere wie z.Bsp.

- Be-und Entladearbeiten.-

- Fahrzeugpflege

- Fahrzeugwartung

Der AN wird an den von der Firma vorgegebenen Einsatzorten eingesetzt. Die Firma behält sich vor, dem AN unter Wahrnehmung der Zumutbarkeit auch eine andere seinen Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit zu Übertragen.

 

§ 4 Persönliche Voraussetzungen und Auskunftserteilung

Der AN erklärt, uneingeschränkt arbeitsfähig und frei von ansteckenden

Krankheiten zu sein . Er erklärt ferner, weder Schwerbehinderter noch einem

Schwerbehindertem Gleichgestellter zu sein. Weibliche Mitarbeiterinnen erklären, dass im Moment keine Schwangerschaft vorliegt. Der Führerschein des AN über die Fahrerlaubnis der Klassen : erteilt am :                 durch : Listennummer:  

sowie die Fahrerkarte Nr.           hat bei Beginn der Tätigkeit vorgelegen. 

Der AN verpflichtet sich auf Verlangen der Firma einen ADR – Schein auf eigene Kosten zu erwerben.

Jede Entziehung oder jeder Verlust der erforderlichen Fahrerlaubnis, sowie jeder Ausspruch eines Fahrverbotes sind der Firma unverzüglich zu melden.

Änderungen des Personenstandes und der Anschrift des AN sind der Firma unverzüglich zu melden. Der AN ist verpflichtet, jede Änderung seiner Anschrift, sowie das Eintreten von Obdachlosigkeit gesondert mitzuteilen. Mitteilungen oder sonstige Erklärungen an die letzte Anschrift des AN gelten mit dem 2. Tage nach ihrer Absendung als zugegangen.

 

§ 5 Arbeitszeit / Arbeitsort

Die regelmäßige Arbeitszeit richtet sich nach den Anforderungen der Firma. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit werden von der Firma nach dessen Disposition bestimmt.

Der AN ist zur Nacht / Sonntags sowie Feiertagsarbeit verpflichtet, soweit dies

gesetzlich zulässig ist. Mit der Zahlung des Bruttogrundlohnes sind sämtliche geleisteten Mehr - und Überstunden abgegolten. Zuschläge für Sonn und Feiertagsarbeit sind bereits im monatlichen Grundlohn enthalten.

 

Das Arbeitsverhältnis bezieht ich auf eine Tätigkeit in ganz Europa. Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer auch außerhalb Europa einzusetzen, soweit dies erforderlich ist.

 

§ 6 Nebenbeschäftigung

Jede Art der Nebenbeschäftigung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma.

 

§ 7 Vergütung

1. Der AN erhält während der Probezeit einen monatlichen Bruttogrundlohn  in Höhe von Euro.

Nach der Probezeit erhält der AN einen monatlichen Bruttogrundlohn in

Höhe von Euro

2.Der AN erhält als freiwillige Leistungen zum Grundlohn zusätzlich folgende

Prämien:

a) - Anwesenheitsprämie in Höhe von : € pro Arbeitstag

b. - Unfallfreiprämie €

c) - Stopprämie pro Stop in Höhe von : €

d. - Pünktlichkeitsprämie in Höhe von : € pro Monat

e) - Nachtzuschlag in Höhe von : € pro Arbeitstag

f) - Aufliegerprämie in Höhe von : € pro Auflieger

( nur für ...... Fahrer, Pro Rundlauf von nach sowie usw.

g) - Urlaubsprämie in Höhe von : € pro Urlaubstag

h.)- Prämie für Schadensfreiheit wie insbesondere ,

Fahrzeug u. Transportschaden

i. ). Palettenscheinprämie € pro Tag

Diese Sonderprämien sind freiwillige Leistungen der Firma, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht. Vorschüsse oder Darlehn werden verrechnet. Die Zahlung der Vergütung erfolgt bargeldlos. Der Arbeitnehmer wird dem Arbeitgeber innerhalb von 10 Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Bankverbindung mitteilen, wohin der Arbeitgeber mit befreiender Wirkung leisten kann.

3. Spesen

Spesen richten sich nach den Steuerfreigrenzen des Gesetzgebers.

Der AN füllt wöchentlich von der Firma ausgegebene Formulare

aus. Im Fernverkehrsbereich können Spesen wöchentlich ausbezahlt

werden , im Nahverkehrsbereich werden Spesen mit dem Monatslohn

ausbezahlt. Sind die Formulare nicht ausgefüllt, werden auch keine

Spesen ausbezahlt.

4. Abtretung von Ansprüchen

Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis durch den AN

ist ausgeschlossen . Für die Bearbeitung einer Lohnpfändung werden dem AN

2 % der Pfandsumme, mindestens aber 10,00 Euro pro Monat als Bearbeitungs-

kosten in Rechnung gestellt.

Der Arbeitnehmer tritt seine Schadensersatzansprüche insoweit ab, als er durch einen Dritten verletzt wird und der Arbeitgeber deshalb eine Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfalle leistet. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet dem Arbeitgeber die zur Erhebung der Ansprüche erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

 

§ 8 Arbeitsverhinderung

Der AN ist verpflichtet, jede Arbeitsverhinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich ( also spätestens 2 Stunden vor Dienstantritt ) gegenüber der Firma zu melden.

Im Krankheitsfall ist ferner darüber hinaus bis zum Ablauf des 3. Tages eine

Ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer einzureichen. Für Folgebescheinigungen gelten die gleichen Verpflichtungen.

Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitseinsatz nach einer Krankheit

durch die Firma rechtzeitig geplant werden kann. Hierzu ist in der Regel

spätestens einen Tag vor Wiederaufnahme der Arbeit mit der Firma seitens

des AN Kontakt aufzunehmen. Liegt ein Wochenende dazwischen, so ist der AN spätestens am Freitagnachmittag verpflichtet, den Einsatz für den darauf folgenden Montag mit der Firma abzustimmen.

 

 

§ 9 Urlaub

Der Jahresurlaub des AN richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz.

Als freiwillige Zulage erhält der AN von der Firma zusätzlich Tage Urlaub pro Kalenderjahr. Der volle Urlaubsanspruch wird erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Urlaub der nicht bis zum 31.3. des Folgejahres genommen wird, verfällt. Die Firma bestimmt, wann der AN den Urlaub nehmen kann. Hierbei wird auf  Wünsche des AN Rücksicht genommen, sofern dies betrieblich möglich ist.

 

§ 10 Weihnachtsgeld und andere freiwillige Leistungen

Der Arbeitnehmer erkennt an, dass ein Weihnachtsgeld sowie Urlaubsgeld der jeweiligen Unternehmenslage und der eigenen Zuverlässigkeit entsprechend freiwillig gezahlt wird und hierauf nach wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch besteht. Die Zahlungsweise und Höhe des Weihnachtsgeldes, bzw. Urlaubsgeldes liegt im Ermessen des Arbeitgebers.

Die Firma behält sich das Recht vor, alle übrigen freiwilligen Zahlungen und Leistungen sowie andere Vergünstigungen, die über den gesetzlichen Bestimmungen liegen, jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin behält sich die Firma das Recht vor, bei fahrlässigen, grob fahrlässigen und / oder mutwilligen Beschädigung von Firmeneigentum den Verursacher im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten haftbar zu machen.

 

§ 11 Verschwiegenheitspflicht

Der AN verpflichtet sich, über alle geschäftlichen Angelegenheiten - inklusive dieser Vertragsbestimmungen - , die ihm im Rahmen der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, jederzeit, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren.

 

§ 12 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis ist nach Beendigung der Probezeit unbefristet. Es kann Arbeitsverhältnis beiderseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. d. Monats oder zum Monatsende gekündigt werden. Soweit das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt wird, endet es mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Arbeitnehmer in Ruhestand tritt, spätestens jedoch mit Vollendung des 60. Lebensjahres.

Eine Verlängerung der Kündigungsfristen im Falle verlängerter Betriebs-

Zugehörigkeitsdauer aufgrund des Gesetzes gilt ebenfalls für die

arbeitnehmerseitige Kündigung und ist einem solchen Fall vom AN einzuhalten.

Sollte der AN den Führerschein oder die Fahrerlaubnis befristet oder unbefristet

entzogen bekommen , so ist die Firma berechtigt das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen. Weitere fristlose Kündigungsgründe sind, wenn der Arbeitnehmer insbesondere :

- einen Schaden über 1500 € oder Personenschaden groß fahrlässig oder vorsätzlich verursacht

- alkoholisiert seine Arbeit verrichtet

- eine aus der Anlage 1 und 2 ersichtliche Obliegenheit wiederholt verletzt.

- Das Ansehen der Arbeitsgeberin schmälert, insbesondere durch üble Nachrede.

- Mitarbeiter beleidigt

Wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, so ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer vom Ausspruch der Kündigung an von der Arbeitsleistung freizustellen. Der Freistellungszeitraum gilt zunächst als Ausgleich etwaiger Freizeitansprüche, insbesondere Urlaubsansprüche.

Mit der Freistellung ist der Arbeitnehmer - ohne das es einer weiteren Fristsetzung bedarf - verpflichtet, sämtliche Gegenstände, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis in Besitz hat, insbesondere Schlüssel herauszugeben und sich dies quittieren zu lassen. Widrigenfalls kann der Arbeitgeber eine Ersatzbeschaffung auf Kosten des AN vornehmen und die Kosten verrechnen.

 

§ 13 Schadenersatz

Der AN haftet auf Ersatz der aus einem Verkehrsunfall erwachsenem Schaden,

sofern er diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

In diesem Falle hat der AN ferner eine Vertragsstrafe in Höhe von einem

Bruttomonatsgehalt zu leisten. Bei fahrlässig herbeigeführten Unfällen ist der AN zu einem angemessenen Teil am Schaden zu beteiligen. Eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht nicht, soweit der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt ist.

 

§ 14 Vertragsstrafe

Tritt der AN das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Termin nicht an, oder beendet er die Tätigkeit ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist, kann die Firma pauschalen Schadensersatz in Höhe eines Bruttomonatsverdienstes verlangen. Kann weniger als ein Bruttomonatsverdienst einbehalten werden, so hat der AN den Differenzbetrag als Vertragsstrafe zu bezahlen. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen entstandenen Schadens bleibt vorbehalten. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche oder Vergütungsabzüge, die von Auftraggebern der Firma gegenüber geltend gemacht werden, weil der AN die Einhaltung von Lieferfristen, Abfahrtszeiten usw. schuldhaft unmöglich gemacht hat.

 

§ 15 Sonstiges

Die Benutzung betrieblicher Telefone und Handys für Private Zwecke sind dem AN nicht gestattet. Auch Gespräche von einem Fahrzeug zum anderen sind untersagt.

Werden doch solche Gespräche geführt, werden die Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der entstandenen Telefonkosten dem AN in Rechnung gestellt.

Der AN wird auf die Obliegenheiten für Kraftfahrer gemäß Vertragsanlagen 1und 2 ausdrücklich hingewiesen und bestätigt, deren Inhalt vollständig zur Kenntnis genommen zu haben.

Jede Zusatzvereinbarung oder Änderung dieses Vertrages sowie der Anlage

bedarf der Schriftform. Auch die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Aufhebung der Schriftform bedarf der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

 

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Vertragsklauseln nicht dem Gesetz entsprechen, so berührt dies nicht den Gesamtbestand des Arbeitsverhältnisses. Die Parteien verpflichten sich dann, eine dem beabsichtigen Sinn der Vertragsklausel nahe kommende Regelung zu treffen. Der AN versichert, daß ihm die FahrpersVO, das FahrpersG, die EG VO 3821 / 85 sowie V O 561 bekannt sind und er diese beachten wird.

 

____________________- , den _____________

 

 

__________________________ _________________________

-Unterschrift Arbeitgeber - Unterschrift Arbeitnehmer

 

 

Anlage 1 Obliegenheiten für Kraftfahrer

 

§ 1

 

1. Der AN ist verpflichtet ,

a ) – für die ordnungsgemäßen Zustand, Pflege , Wartung und Sauberkeit des ihm

anvertrauten Kraftfahrzeuges zu sorgen.

b) - Unfälle, Verluste und Beschädigungen unverzüglich unter Angabe

sämtlicher Einzelheiten der Firma zu melden und hierüber spätestens

einen Tag später schriftliche Meldung zu machen.

Verabsäumt der AN diese Meldung sowohl in mündlicher, als auch in

schriftlicher Form , muss der AN mit der Geltendmachung von Schadenseratz-

Ansprüchen rechnen, die aus einer verspäteten Meldung erwachsen können.

Bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden ist die Polizei hinzuzuziehen.

 

2. Verlust oder auch nur vorübergehender Entzug der Fahrerlaubnis oder des

Führerscheines sind der Firma unverzüglich zu melden. Im Falle des

Unterbleibens einer solchen Meldung ist die Firma berechtigt, deshalb

fristlos zu kündigen.

 

3. Das firmeneigene Kraftfahrzeug darf vom AN nicht privat benutzt werden.

 

4. Dem AN ist es nicht gestattet, dritte Personen im Firmenfahrzeug mitzunehmen.

 

5. Die Überlassung der Firmenfahrzeuge an Dritte ist nicht gestattet.

 

6. Während der Fahrt sind immer die direkten Wege zu fahren. Umwege sind

nicht gestattet .

 

7. Dem AN ist es nicht gestattet, im Pannenfall oder bei Unfällen einen Abschlepp-

dienst oder Pannendienst eigenmächtig zu rufen. ( Dies wird nur von der Firma erledigt).

 

8. Firmenfahrzeuge werden grundsätzlich am Heimatstandort der Firma betankt.

Der AN darf unterwegs nur soviel Treibstoff tanken, dass er genügend Treibstoff für die Fahrt nach Hause an Bord hat. Den Tankvorgang hat er zu überwachen.

 

9. Der AN ist für die ordnungsgemäße Entrichtung der Autobahnbenutzungs-

gebühren per mitgeführter DKV Karte verantwortlich.

 

10. Verstößt der AN schuldhaft gegen die vorgenannten Verpflichtungen, so ist er

zum Ersatz des hieraus der Firma erwachsenen Schadens verpflichtet.

 

§ 2

Bei einem Verkehrsunfall hat der AN

a)- für die Versorgung der verletzten Personen zu sorgen, Name und Anschrift

zu notieren und mitzuteilen, in welches Krankenhaus diese gebracht werden.

b)- die Unfallstelle ordnungsgemäß abzusichern und Warnzeichen in

entsprechendem Abstand aufzustellen.

c)- Sofort die Firma zu Informieren und von dort weitere Anweisungen

über das weitere Vorgehen zu erhalten.

d)- Die Polizei entsprechend der oben gemachten Voraussetzungen

hinzuzuziehen.

e)- Sämtliche Erklärungen zum Verschulden des Unfalles oder zur

Haftung für den Unfall zu unterlassen.

f)- Vom Unfall eine Skizze zu fertigen und möglichst eine Fotografie vom

Unfallort zu machen.

g)- Den Unfall präzise zu notieren. ( Unfallbericht komplett ausfüllen )

h)- Bei Unfällen mit Ausländern oder bei Unfällen im Ausland ist in jedem

Fall die Polizei hinzuzuziehen.

i)- Bei Unfällen mit Soldaten der Bundeswehr oder der Nato –Truppen ist die

Einheit der Soldaten festzustellen.

Vorstehendes gelesen und zur Kenntnis genommen !

 

 

__________________________ , den _________________

 

 

___________________________ _________________________

Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer

 

 

Anlage 2 Obliegenheiten für Kraftfahrer

 

§ 1 Der Arbeitnehmer hat die STVO und die StVZO sowie das FahrpersG , die FPersVO, VO 3821 / 85 , VO 561 zu beachten.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer auf Verlangen eine Kopie der Aufzeichnungen seiner Arbeitszeit auszuhändigen. Zur Berechnung der Arbeitszeit fordert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer schriftlich auf, ihm eine Aufstellung der bei einem anderen Arbeitgeber geleisteten Arbeitszeit vorzulegen. Der Arbeitnehmer legt diese Angaben schriftlich vor. Auf die VO 561 wird hingewiesen. Insbesondere ist dem AN die Aufbewahrungspflicht der Tachoscheiben ( 28 Tage nebst laufender Woche ), bzw. Auslesepflicht  von 28 Tagen bekannt. Vorsätzliche Verstöße gegen die Vorschriften des FPersG, FPersG. EG 3821 / 85 und die VO 561  berechtigen zur fristlosen Kündigung.

Es ist dem AN nicht gestattet, irgendwelche Umbauten oder Veränderungen an den Fahrzeugen der Firma vorzunehmen. Des weiteren ist es dem AN strengstens untersagt, irgendwelche Einbauten  elektrischer Geräte oder ähnliches in Firmenfahrzeugen vorzunehmen. Jegliche Eingriffe in die elektrische Anlage des Fahrzeuges sind untersagt. Verstößt der AN gegen eine dieser Anordnungen, wird das Fahrzeug auf Kostendes AN in einer Fachwerkstatt in seinen Ursprungszustand zurückversetzt.

Der AN ist insbesondere für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich. Er muss dafür Sorge tragen, dass technische Einrichtungen des Fahrzeuges ( Reifen , Licht , etc. ) in Ordnung sind, gegebenenfalls frühzeitig die Firma über Mängel informieren, damit eine rechtzeitige Mängelbeseitigung erfolgen kann. Eine Abfahrtskontrolle ist vor Fahrtantritt durchzuführen, wobei die Fahrzeugeinheit auf technische Mängel zu untersuchen ist.

 

§ 2 Der Arbeitnehmer hat dafür eigenverantwortlich zu sorgen, dass seine Fahrerlaubnis Gültigkeit hat, bzw. dass seine Fahrerlaubnis der am 1.1.99 in Kraft tretenden Führerscheinverordnung genügt.

Auszug : Bewerber ,....um die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, ....um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E ab dem 50. Lebensjahr, .....um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab dem 60. Lebensjahr müssen durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung zusätzlich nachweisen, dass sie die besonderen Anforderungen an Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit erfüllen. Im Rahmen dieser Begutachtung kann auch die zuvor erwähnte allgemeine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden.

 

§ 3 Der Arbeitnehmer hat für eine betriebssichere Verladung zu sorgen. Er hat die Be und Entladung stets zu überwachen. Eine ordnungsgemäße Ladungssicherung muss bei Betrieb des Fahrzeuges gewährleistet sein.

 

§ 4 Der Gebrauch der Autotelefone ist nur für betriebliche Zwecke zulässig.

 

§ 5  Das Bordwerkzeug ist auf Vollständigkeit zu prüfen und pfleglich zu behandeln.

Vorstehendes gelesen und zur Kenntnis genommen

 

 

_____________________________ , den ______

 

 

_______________________ _________________________

Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer

 

 



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Fachanwalt für Strafrecht

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