Bußgeld beim Lkw nach Tatbeständen
Diese Seite bündelt die häufigsten Vorwürfe gegen Lkw-Fahrer und Speditionen, jeweils mit den geltenden Regelsätzen und den Ansatzpunkten für einen Einspruch. Die Adresse trug früher die Jahreszahl 2020 und bleibt erhalten, weil viele Verweise darauf zeigen. Die Inhalte sind auf dem Stand von 2026.
Hinweis zur Rechtslage vor November 2021
Am 9. November 2021 ist eine umfassende Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung in Kraft getreten, die viele Regelsätze deutlich erhöht hat. Für Verstöße, die vor diesem Tag begangen wurden, gelten die damaligen, niedrigeren Sätze. Falls Sie einen alten Vorwurf prüfen lassen wollen, nennen Sie uns bitte das Tatdatum.
Die Tatbestände im Einzelnen
- Geschwindigkeit beim Lkw
- Abstand beim Lkw
- Überladung beim Lkw
- Rote Ampel beim Lkw
- Alkohol und Drogen beim Lkw
- Handy am Steuer beim Lkw
- Reifen beim Lkw
- Halten und Parken beim Lkw
Die vollständige Übersicht aller Tabellen steht unter Bußgeldkatalog 2026 für Lkw.
Einspruch und Akteneinsicht
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden (§ 67 Absatz 1 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig und ein Fahrverbot nicht mehr angreifbar. Wir nehmen Akteneinsicht, prüfen Messverfahren, Eichung, Messprotokoll und Schulung des Messpersonals und sagen Ihnen, ob ein Einspruch Aussicht hat. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Quellen: Bußgeldkatalog-Verordnung, Anhang zur Anlage, Tabellen 1 bis 3 (Fundstellen BGBl. I 2021, 4701–4703; BGBl. I 2013, 544 und 3935), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 12.8.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 236), abgerufen über gesetze-im-internet.de · Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (BGBl. I 2014, 363–367).
Wir vertreten Ihre Interessen, wenn es um LKW Recht, Bußgeldsachen, Speditionsrecht und Verkehrsrecht geht – BUNDESWEIT. Bußgeldsachen und Unfälle können von uns kompetent und einfach über das Internet und persönliche Telefonate mit dem Anwalt abgewickelt werden. Bitte beachten Sie die Einspruchsfrist bei Bußgeldbescheiden von 14 Tagen.
Sie können uns Ihren Fall KOSTENLOS und UNVERBINDLICH melden. Ihre Anfrage und das anschließende Telefonat sind für Sie kostenfrei!
Gebühren entstehen erst im Falle einer ausdrücklichen Beauftragung.
Bitte geben Sie im Formular den Tatvorwurf an, zum Beispiel Geschwindigkeitsverstoß, Überladung oder Lenkzeitverstoß, und welches Dokument Sie zuletzt erhalten haben, zum Beispiel Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid oder Strafbefehl.
Stand dieser Seite: September 2026