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Unfallabwicklung Österreich

 

Verkehrsunfallrecht: Österreich

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Hinweise zu Verkehrsunfällen in Österreich:

Vorab: Die Abwicklung eines Verkehrsunfalls in Österreich gestaltet sich weitgehend problemlos. Allerdings anerkennt das österreichische Recht keinen Nutzungsausfall.

· Besonderheiten beim Unfall:
Verkehrsunfälle mit Personenschäden müssen der Polizei gemeldet werden.

· Gesetzliche Mindestdeckungssumme:
Die Mindestdeckungssumme beträgt umgerechnet pauschal ca.1.4 Millionen DM für Personenschäden und Sachschäden

· Erstattung von Personenschäden :
Heilbehandlungskosten werden in voller Höhe erstattet.

· Erstattung von Sachschäden:
Die entstandenen Sachschäden werden ersetzt. Dabei kann als Abrechungsgrundlage entweder eine Werkstattrechnung, ein Gutachten oder auch ein Kostenvoranschlag vorgelegt werden.
Im Falle eines Totalschadens hat der Geschädigte Anspruch auf Erstattung des Wiederbeschaffungswerts.
Gutachterkosten werden in der Regel übernommen.

· Schmerzensgeld:
In Österreich besteht seitens des Geschädigten ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Dessen Höhe richtet sich wie in Deutschland nach dem Art und Schwere der erlittenen Verletzungen.

· Mietwagen:
Die Kosten für einen Mietwagen werden für die Dauer der Reparatur übernommen. Als Höchstgrenze sind ca. 14 - 21 Tage anzusetzen.
Bei einem Totalschaden kann für die Dauer der Wiederbeschaffungszeit ein Mietwagen in Anspruch genommen werden.

 

Bitte beachten: Diese Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben kann aufgrund der Schwierigkeit der Informationsbeschaffung im Hinblick auf das ausländische Recht nicht übernommen werden.

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Wir vertreten Ihre Interessen, wenn es um LKW Recht, Bußgeldsachen, Speditionsrecht und Verkehrsrecht geht - BUNDESWEIT. Bußgeldsachen und Unfälle können von uns kompetent und einfach über das Internet und persönliche Telefonate mit dem Anwalt abgewickelt werden. Bitte beachten Sie die Einspruchfrist bei Bußgeldbescheide von 14 Tage.

Sie können uns Ihren Fall KOSTENLOS und UNVERBINDLICH melden. Ihrer Anfrage und das anschließende Telefonat sind für Sie kostenfrei!

Gebühren entstehen erst im Falle einer ausdrücklichen Beauftragung.

Bitte geben Sie im Formular den Tatvorwurf (z.B. Geschwindigkeitsverstoß, Überladung, Lenkzeitverstoß) an, und welches Dokument Sie zuletzt erhalten haben an. (z.B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Strafbefehl).
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Rechtsanwalt Michael Erath

Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Fachanwalt für Strafrecht

Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Lkw-Recht, Unfall, Bußgeld, Lenkzeiten, Personenbeförderung, Überladung, Gefahrengut, Transportrecht, Speditionsrecht, Strafrecht

Weitere Projekte
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