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Anwalt gehört zum Schaden wie der Gutachter

Wenn Sie einen Unfall in Deutschland erlitten haben, gehört der Anwalt zum Schaden. Die  Schadensbearbeitung kann daher auf diesen ohne Kosten deligiert werden, denn die Anwaltskosten gehören wie die Sachverständigenkosten direkt zum Schaden und sind von der Haftpflichtversicherung des Verursachers zu tragen.

Manche Betriebe sind daher dazu übergegangen die Schadensbearbeitung durch Anwälte erledigen zu lassen, was nicht nur Personalkosten spart. Zunächst kann der Anwalt die Unfallakte anfordern, worin der Hergang durch die Polizei dokumentiert ist, wer insbesondere Geschädigter oder Verursacher ist ( = Beteiligter 01 ). Dies beschleunigt auch die Schadensbearbeitung, da der gegnerischen Versicherung ein Aktenauszug übersandt werden kann, woraus diese das Geschehen entnimmt und nicht auf die Schadensmeldung ihres VN angewiesen ist. Soweit ein Verfahren gegen einen Beteiligten eingeleitet worden ist, kann man dies der Akte entnehmen und sofort handeln.

Gerne übernehme ich die Schadensbearbeitung für Sie, zumal bei gewerblichen Fahrzeugen u.a. der Verdienstausfall des Fahrzeuges, die Lohnfortzahlung und die eigenen Aufwendungen für die Bergung und Verbringung eine nicht geringe Rolle spielen. Der Verfasser ist jeden Tag mit der Abwicklung von LKW Unfällen konfrontiert, womit  eine sachgerechte Abwicklung gerantiert wird. Wenn Sie Fragen haben, rufen sie einfach an. Einen Fragebogen für den Anspruchsteller finden Sie unter "Formulare".

In der USA können Sie in den Gelben Seiten lesen, dass die Anwälte bei Unfällen ihr Mandat umsonst bearbeiten: Personal injury- accident - nursury abuse = no costs. In Deutschland ist diese Art der Anwaltswerbung nicht zulässig, weshalb viele  im Unklaren sind und nicht wissen, dass der Anwalt quasi zum Schaden gehört.

Das Problem ist ggf. die Haftungsquote. Soweit die Versicherung nicht in vollem Umfang haftet, zum Beispiel nur zu 50 % , z.Bsp. wegen Mitverschuldens oder einer anzurechnenden Betriebsgefahr , trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten nur zur 50 % . Der Anwalt kann daher seine Gebühren nur aus dem durchgesetzten und von der Haftpflichtversicherung gezahlten Betrag geltend machen.

Soweit sie mehr begehren, muss dem Anwalt der Auftrag erteilt werden, den Rest geltend zu machen, was dann Gebühren auslöst, die im Unterliegensfall von Ihnen, ggf.  von Ihrer Rechtsschutz getragen werden.

Wie finde ich einen Anwalt:

Beschaffen Sie sich Namen und Telefonnummern von Unfall- Anwälten. Je mehr, desto besser. Aber es sollte unbedingt ein Anwalt für Unfallsachen sein, nicht für Scheidung oder Miete. Fragen Sie aber auf keinen Fall Ihre Versicherung oder gar die gegnerische Versicherung, denn die nennen nur Anwälte, welche die Interessen der Versicherung vertreten. Rufen Sie die Anwälte der Reihe nach an und stellen Sie folgende Fragen:

Frage 1: Ich hatte einen Verkehrsunfall. Sind Sie oder ein Kollege in Ihrem Büro spezialisiert in Unfallsachen?

Frage 2: Ich bin nicht rechtschutzversichert. Nach welchem Betrag berechnen Sie mir Ihr außergerichtliches Honorar? Nach dem Betrag, den die Versicherung zahlt, oder nach dem Betrag, den Sie von der Versicherung verlangen?

Frage 3: Setzen Sie der Versicherung zur Vermeidung der Klage Zahlungsfristen von nicht mehr als 2-3 Wochen?

Frage 4: Angenommen, die Versicherung zahlt meine Forderung nicht in voller Höhe und ein Restbetrag ist offen. Klagen Sie diesen Restbetrag auf meinen Wunsch auch dann ein, wenn mit dieser Versicherung ein Gebührenabkommen besteht?

Frage 5: Wenn Sie von der Versicherung Gelder für mich erhalten, leiten Sie diese Gelder innerhalb von 2 Tagen auf mein Konto weiter?

Werden alle Fragen mit "ja" und Frage 2 beantwortet mit "nur danach, was die Versicherung zahlt", gehen Sie zu diesem Anwalt. Das scheint ein fairer Profi zu sein.

Gute Fahrt



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Sie können uns Ihren Fall KOSTENLOS und UNVERBINDLICH melden. Ihrer Anfrage und das anschließende Telefonat sind für Sie kostenfrei!

Gebühren entstehen erst im Falle einer ausdrücklichen Beauftragung.

Bitte geben Sie im Formular den Tatvorwurf (z.B. Geschwindigkeitsverstoß, Überladung, Lenkzeitverstoß) an, und welches Dokument Sie zuletzt erhalten haben an. (z.B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Strafbefehl).
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Rechtsanwalt Michael Erath

Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Fachanwalt für Strafrecht

Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Lkw-Recht, Unfall, Bußgeld, Lenkzeiten, Personenbeförderung, Überladung, Gefahrengut, Transportrecht, Speditionsrecht, Strafrecht

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