LKW-Recht.de

LKW-RECHT auf Twitter  LKW-RECHT auf Facebook

Suche:  

 
Startseite

Bußgeldkatalog 2024 für LKW

Bußgeldkatalog 2020 für LKW

Topthemen

Bußgeld Allgemein
Bußgelder Bußgelder
LKW Bußgeldbescheid LKW Bußgeldbescheid
Bußgeldbescheid aus dem EU-Ausland Bußgeldbescheid aus dem EU-Ausland
Vollstreckung von Bußgeldbescheiden aus dem EU-Ausland Vollstreckung von Bußgeldbescheiden aus dem EU-Ausland
Bußgeld In- und Ausland aus der Sicht eines Richters Bußgeld In- und Ausland aus der Sicht eines Richters
LKW Überladung und Reifen LKW Überladung und Reifen
LKW Rotlichtverstoß LKW Rotlichtverstoß
LKW Geschwindigkeit Bundesstraße LKW Geschwindigkeit Bundesstraße
LKW Geschwindigkeitsverstoß mittels Tachoscheibe LKW Geschwindigkeitsverstoß mittels Tachoscheibe
LKW Unfälle Abstand - Geschwindigkeit LKW Unfälle Abstand - Geschwindigkeit
LKW Lenkzeitverstoß - Freispruch? LKW Lenkzeitverstoß - Freispruch?
LKW Parkverstoß LKW Parkverstoß
LKW Höhe mehr als 4 m u. Länge LKW Höhe mehr als 4 m u. Länge
LKW Elefantenrennen, Differenzgeschwindigkeit LKW Elefantenrennen, Differenzgeschwindigkeit
LKW Mitnahmestapler Neg. Stützlast LKW Mitnahmestapler Neg. Stützlast
Der Stein vom Kiesbomber Der Stein vom Kiesbomber
Wirksamkeit des Bußgeldbescheides Wirksamkeit des Bußgeldbescheides
LKW Fahrtenschreiber Manipulation LKW Fahrtenschreiber Manipulation
LKW-Straftaten und ihre Folgen LKW-Straftaten und ihre Folgen
2 Geschwindigkeitsüberschreitungen im unteren Bereich PKW / Pkte 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen im unteren Bereich PKW / Pkte
LKW Straftat Katalog LKW Straftat Katalog

Führerschein und Fahrverbot

Transport

Verhalten im Straßenverkehr

Spanien

Schwertransport

Unfall - Tipps & Infos

Transportlinks

Info zur Person Utz

Kontakt / Wie Sie uns schnell erreichen können.

Impressum

Datenschutz

Die Lenk- und Ruhezeiten 2013

Formulare
Vollmacht (PDF-Dokument) Vollmacht (PDF-Dokument)
Fragebogen Unfall (PDF-Dokument) Fragebogen Unfall (PDF)
Frachtbrief (PDF-Dokument) Frachtbrief (PDF-Dokument)
 




Webdesign & Technik:
Peernet.de




Bußgeldbescheid aus dem EU-Ausland

Bei bestimmten Verkehrsdelikten im europäischen Ausland können demnächst die EU-Mitgliedstaaten (auch) in Deutschland Bußgeldbescheide zustellen.

Am 6.7.2011 hat das Europäische Parlament einer entsprechenden Richtlinie zugestimmt. Wird sie, wie zu erwarten, vom EU-Ministerrat einstimmig angenommen, haben die Mitgliedstaaten nach dem Inkrafttreten der Richtlinie 24 Monate Zeit, sie in innerstaatliches Recht umzusetzen.

Die Richtlinie sieht das Folgende vor:

Die EU-Staaten verpflichten sich, sich gegenseitig die online-Abfrage von Fahrzeugzulassungsdaten (Fahrzeug, Halter, Eigentümer) zu ermöglichen. Der abfragende Staat muss dafür das vollständige amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs verwenden. Die abgefragten Daten müssen am Ende des Verfahrens wieder gelöscht werden.

Hat der abfragende Staat die Daten erhalten, stellt er dem Eigentümer, dem Halter oder der anderweitig identifizierten Person ein Informationsschreiben zu. In diesem müssen Angaben enthalten sein über das vorgeworfene Verhalten, die Rechtsfolgen und Einspruchsmöglichkeiten.
Die Höhe der Geldbuße setzt der Staat fest, in der die Ordnungswidrigkeit begangen wurde.

Erfasst sind die folgenden Verstöße:

1. Geschwindigkeitsübertretungen
2. Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes
3. Überfahren eines roten Lichtzeichens
4. Trunkenheit im Verkehr
5. Fahren unter Drogeneinfluss
6. Nichttragen eines Schutzhelms
7. Unbefugtes Benutzen eines Fahrstreifens (zB. Standstreifen, Pannenstreifen, 
    Busspur, gesperrte Fahrstreifen bei Stau oder Straßenbauarbeiten)
8. Rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer
    Kommunikationsgeräte beim Fahren.


Zweck der Richtlinie ist es, durch die Schaffung der Möglichkeit, Verkehrssünder aus anderen EU-Staaten zu belangen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und so die Anzahl der Unfallopfer zu vermindern.
Besuchen Sie auch unsere weiteren Seiten:







Inhalte dieser Seite:

 

 

Empfehlen Sie LKW-Recht.de weiter:
Bußgeldbescheid aus dem EU-Ausland: Link senden an Facebook Bußgeldbescheid aus dem EU-Ausland: Link senden an Twitter

Wir vertreten Ihre Interessen, wenn es um LKW Recht, Bußgeldsachen, Speditionsrecht und Verkehrsrecht geht - BUNDESWEIT. Bußgeldsachen und Unfälle können von uns kompetent und einfach über das Internet und persönliche Telefonate mit dem Anwalt abgewickelt werden. Bitte beachten Sie die Einspruchfrist bei Bußgeldbescheide von 14 Tage.

Sie können uns Ihren Fall KOSTENLOS und UNVERBINDLICH melden. Ihrer Anfrage und das anschließende Telefonat sind für Sie kostenfrei!

Gebühren entstehen erst im Falle einer ausdrücklichen Beauftragung.

Bitte geben Sie im Formular den Tatvorwurf (z.B. Geschwindigkeitsverstoß, Überladung, Lenkzeitverstoß) an, und welches Dokument Sie zuletzt erhalten haben an. (z.B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Strafbefehl).
Ihre Nachricht hier:

Rechtsanwalt Michael Erath
Rechtsanwalt
Michael Erath

Ihr Name:
Telefon:
Email: (falls vorhanden)
Rückruf erwünscht: (bei Bedarf bitte ankreuzen)

Die Datenschutz-Hinweise habe ich gelesen und akzeptiert.


 

Diese Infoseiten sind ein Service von
Rechtsanwalt Michael Erath

Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Fachanwalt für Strafrecht

Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Lkw-Recht, Unfall, Bußgeld, Lenkzeiten, Personenbeförderung, Überladung, Gefahrengut, Transportrecht, Speditionsrecht, Strafrecht

Weitere Projekte
www.fahrer-seminar.de
www.ra-strafrecht-stuttgart.de
www.verteidiger-stuttgart.de


Rechtsanwalt Michael Erath
Augustenstraße 12 • D-70178 Stuttgart
Tel +49(0)711 627 6699 2 • Fax +49(0)711 627 6699 3
eMail: lkw-recht@ra-erath.de

 

 

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahren Sie alles zum Datenschutz