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Unfallabwicklung Österreich

 

Verkehrsunfallrecht: Österreich

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Hinweise zu Verkehrsunfällen in Österreich:

Vorab: Die Abwicklung eines Verkehrsunfalls in Österreich gestaltet sich weitgehend problemlos. Allerdings anerkennt das österreichische Recht keinen Nutzungsausfall.

· Besonderheiten beim Unfall:
Verkehrsunfälle mit Personenschäden müssen der Polizei gemeldet werden.

· Gesetzliche Mindestdeckungssumme:
Die Mindestdeckungssumme beträgt umgerechnet pauschal ca.1.4 Millionen DM für Personenschäden und Sachschäden

· Erstattung von Personenschäden :
Heilbehandlungskosten werden in voller Höhe erstattet.

· Erstattung von Sachschäden:
Die entstandenen Sachschäden werden ersetzt. Dabei kann als Abrechungsgrundlage entweder eine Werkstattrechnung, ein Gutachten oder auch ein Kostenvoranschlag vorgelegt werden.
Im Falle eines Totalschadens hat der Geschädigte Anspruch auf Erstattung des Wiederbeschaffungswerts.
Gutachterkosten werden in der Regel übernommen.

· Schmerzensgeld:
In Österreich besteht seitens des Geschädigten ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Dessen Höhe richtet sich wie in Deutschland nach dem Art und Schwere der erlittenen Verletzungen.

· Mietwagen:
Die Kosten für einen Mietwagen werden für die Dauer der Reparatur übernommen. Als Höchstgrenze sind ca. 14 - 21 Tage anzusetzen.
Bei einem Totalschaden kann für die Dauer der Wiederbeschaffungszeit ein Mietwagen in Anspruch genommen werden.

 

Bitte beachten: Diese Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben kann aufgrund der Schwierigkeit der Informationsbeschaffung im Hinblick auf das ausländische Recht nicht übernommen werden.

 

 

 


 
Wir wickeln sämtliche Schadensfälle/Ordnungswidrigkeiten komplett via Internet ab - kein Besuch/Terminvereinbarung erforderlich.

Eine persönliche Anwesenheit bei Gericht ist häufig nicht notwendig.

 

Gerne helfe ich Ihnen bei persönlichen Fragen weiter. Im Interesse der anderen Besucher bitte ich Sie, Ihre Fragen möglichst in mein Forum zu stellen, damit von der Beantwortung auch andere Besucher mit ähnlich gelagertem Problem profitieren können. Dies kann selbstverständlich auch anonym erfolgen. Sie finden das Forum hier.

Falls Ihre Frage zu persönlich sein sollte, bieten ich Ihnen mittels nachfolgendem Kontaktformular die Möglichkeit, schnell und einfach mit mir direkt in Kontakt zu treten:



Rechtsanwalt
Herbert Gawrisch

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Rechtsanwalt Helmut Utz
Nachfolger: Rechtsanwalt Herbert Gawrisch

Mitglied des Deutschen Anwaltvereins
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm / Westfalen
Mitglied im BVSK  ( Bundesverband der freiberuflichen
und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen )

Die Tätigkeit wird gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Berufsordnung,
 der Fachanwaltsordnung, des RVG ( s.h. www.brak.de ) bundesweit ausgeübt.