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Wie verliere ich meinen Führerschein?

Bei Erreichen von 18 Punkten in 2 Jahren ist Ihr wichtigstes Arbeitsmittel weg.

Damit muss man verschiedene Verfahren unbedingt steuern, was bereits mit der Anhörung anfängt und eigentlich nur mittels Rechtsbeistand möglich ist. Wichtig ist auch das Recht bei einer Verkehrskontrolle keine Angaben zur Sache machen zu müssen, da man sich hierdurch bereits festlegen könnte.

Wie funktionierts ?

( Vorausgesetzt keine Straftat , z,.Bsp Unfälle aus Übermüdung etc., da sonst der Staatsanwalt sich meldet und ggf. die Versicherung sich am Betroffenen schadlos halten will. Bei Lenkzeitverstössen sh. unten .)

1. Abstand ( 50 m ). Beste Möglichkeit 50 € 3 Pkte

Kann man mehrmals am Tag verwirklichen und damit auf

einen Schlag 18 Pkte„erwirtschaften“. Die Abstandsunterschreitung

ist meistens offensichtlich ( bis ca. 35 m ). Die Mittelinien haben im

Schnitt neun Meter und man muss die zwischen den Fahrzeugen liegende

Anzahl der Mittelleitlinien nur erfassen.( Auswege: div.)

2. Elefantenrennen 40 € 1 Pkt

( 15 km Differenz beim Überholen, sh. jedoch Nr. 6 )

( Auch beim Überholen gilt die Abstandsregelung ! )

3. Begrenzer falsch justiert 100 € 3 Pkt

oder nicht benutzt ( ohne E - Sicherung )

Halter 150 € 3 Pkte

Muss dem Fahrer nachgewiesen werden. Fahrer ist kein

Fachmann von Kienzle oder VDO der eine Manipulation

erkennen kann.


4. Gefahrgut Durchfahrverbot 250 € 3 Pkt

/ 1Monat

5. Behinderung für Feuerwehr

oder Rettungskräfte durch Parken 40 / 50 € 1Pkt


6. Geschwindigkeitsüberschreitung

a. 5 Min mehr 2 x mehr als 15 Km 40 € 1 Pkt

b. 16 Km - 20 KM Überschreitung 40 € 1 Pkt c. außerhalb / innerhalb Ortschaft 40 / 50 € 1 Pkt

d. 21- 25 Km 50 / 60 1 Pkt

e. 26- 30 Km 60 / 90 3 Pkt

2 mal im Jahr 26 Km zu schnell auch FV


7. Verstoß 

gegen Sonntagsfahrverbot 40 € 1 Pkt

Chef / Halter 200 € 1 Pkt )

f. Mangelnde Ladungssicherungssicherung s.u. 75 € 3 Pkte

g. Ohne Gefährdung 50 € 1 Pkt


8. Telefonat ohne Freisprechanlage 40 € 1 Pkt

Fahrrad immerhin noch 25 €

9. Überladung
a. Mehr als 5 % 50 € 1 Pkt
b. 10 % 60 € 1 Pkt
Chef / Halter 125 € 3 Pkt

c. 15 % 75 € 1 Pkt Chef / Halter 150 € 3 Pkt

d. 20 % (Bemerkbarkeit ) 100 € 3 Pkt

Chef / Halter 200 € 3 Pkt
e. 30 % 200 € 3 Pkt

Chef / Halter 225 € 3 Pkt

Wenn der Fahrer bei der Verkehrskontrolle angibt das Fahrzeug längere Zeit zu fahren, wird ihm keiner glauben, dass der das Fahrzeug nicht kennt. ( Schweigen ist Gold, reden ist Silber )

Wichtig auch Fahrzeugschein, wegen Aufbau !!

10. Fahrzeugmängel

( Stichwort: Abfahrtskontrolle besser als Beanstandung in der Polizeikontrolle Reifen , Bremsen, Ladung . Mängel die während der Fahrt eintreten, kann man bemerken, muss man aber nicht 100 € 3 Pkte

11. Überlänge / Überbreite 50 € 1 Pkt

12. Zeichen oder Haltegebot

eines Polizisten nicht befolgt 50 € 3 Pkt


13. Rotlicht bis 1 Sek 50 € 3 Pkte

Wie ist die Ampelschaltung. Bei qualifiziertem

Rotlichtverstoss ( über 1 Sek .Fahrverbot ) Räumzeiten

der Kreuzung )

14. Vorfahrtsverletzung 50 € 3 Pkte

15. Wechsellichtzeichen ( Ampel )
. Ab 1 Sek. 125 € 4 Pkte / 1Monat

17. Alkohol ( Wort ohne K ! )

ab 0, 5 o/oo 250 € 4 Pkte / 1 Monat  mit Unfall Geldsstrafe 6 Pkte mind. 6 Monate FS § 69
bei Angabe aus Kneipe gekommen zu sein = Vorsatz ;sh. a. Atemalkol. Stichwort: Alkohol in Zahnfleischtaschen

18. falsch gefahren und geladen u.a. + Unfall

mit Schaden für Leib oder Leben

zivilrechtliche Haftung ( Vorsatz, grobe Fahrläss )


19. Unfallflucht je nach Schaden

a. Ordnungswidrigkeit

b. Geldstrafe Fahrverbot 2 Monate / 5 Pkte

c. Geldstrafe minimum 6 Monate / 7 Pkte


20. Nötigung

21. Körperverletzung .......

22. Fahrlässige Tötung ........

23. Ab 50 Geburtstag Fahren Ohne Fahrerlaubnis Geldstrafe 6 Pkte ggf. Sperre

Halter Überprüfungspflicht arb. med. Gutachten



Bis acht Pkte Aufbauseminar mit Pkterabatt von 4 Pkte einmal in fünf Jahren

Von 9 bis 13 Pkte Aufbauseminar 2 Pkte Rabatt

Ab 14 ggf. Anordnung Aufbauseminar , ggf theoretische Prüfung, ggf,. Fahrprobe

Ab 14 bis 17 Pkte 2 Pkte Rabatt nach angeordneter Teilnahme an Aufbauseminar nebst verkehrspsychologiscer Beratung

( teuer )


24. Verkehrskontrolle ( je schöner desto eher Tannenbaum an der Windschutzscheibe 20 € Frontscheibe mit Kaffeemaschine, Schilder etc. geziert 15 €. Ablauf, ggf. technischer Mangel 3 Pkte

25. Verhalten gegenüber Polizei ( Langholztransporter

26. Anwalt warum ?

27. Fall Horb ( sh. LKWRECHT )

28. Fall Freiburg ( sh. LKWRECHT )

29. Fall Berlin ( sh. LKWRECHT )

30. Fall Hamburg ( sh. LKWRECHT )

31. Ablauf Owi Verfahren

32. Fall Lahr ( Fahrer fuhr vor Fahrbahnverengung auf Fahrbahnmitte um keine weiteren Fahrgeue mehr durchzulassen. Ein auf der linken Fahrspur befindlicher PKW kam infolge Vollbremsung auf Grünstreifen; Folge Verurteilung wegen § 315 c + 6 Monate ohne FS . Bei dem Manöver hatte er noch seine Hand mit gestrecktem Mittelfinger dem PKW Fahrer gezeigt )

33. Pkte sammeln und ablegen. Grenzen. Verjährung

34. Lenkzeiten, Bescheinigung FPersG

Musterbeispiele zur Verladung

oder sollen es neuere Modele sein

oder ganz neue Modele


Diese Art der Verladung grenzt nicht nur an Straßenverkehrsgefährdung

Seit 1.4.04 gibt es für mangelnde Ladungssicherheit ohne Gefährdung 50 € 1 Pkt mit Gefährdung 75 € / 3 Pkt.

Wer mit seinem LKW im Straßenverkehr gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, erhält bei einer Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von mehr als 35 € bestraft wird, neben der Geldbuße mindestens 1 Punkt in der „Flensburger Punkte-Kartei“ (Fachbegriff: Verkehrszentralregister - VZR).

- bei einer Geldbuße von 50 € gibt es schon 3 Punkte.

Bei Unfällen meistens 35 €. Nicht akzeptieren, da Indizwirkung für Haftpflichtprozess

Eintragungen im VZR werden nur getilgt (gelöscht), wenn innerhalb von zwei Jahren keine neue Eintragung hinzukommt. Kommt in dieser Frist eine neue Eintragung hinzu, läuft die Frist von zwei Jahren von neuem. Anwalt kann schieben

Hat man 9 Punkte im VZR angesammelt, kommt der erste „böse Brief“ aus Flensburg - dann ist eine Nachschulung fällig, um Punkte abzubauen (eine Nachschulung kostet Zeit und Geld).

Haben sich auf dem Punkte-Konto 14 Punkte angesammelt, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis (und damit der Verlust des Führerscheins) auf dem Verwaltungswege.

Dabei wird nämlich davon ausgegangen, dass jemand, der in (so) kurzer Zeit (so) viele Punkte angesammelt hat, in der Sache nicht ausreichend zuverlässig ist, um mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Ist der Führerschein erst einmal so verloren gegangen, ist es nicht nur sehr schwierig, sondern auch sehr zeitaufwendig und kostenintensiv, die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten.

Wer also als LKW-Fahrer einmal eine „Pechsträhne“ haben sollte und innerhalb von vier Jahren (!) drei Bußgeldbescheide wegen Unterschreitens des erforderlichen Sicherheitsabstandes von 50 Metern auf Autobahnen erhält (Geldbuße 50 €, drei Punkte) oder auch deswegen verurteilt wird, hat neun Punkte und geht möglicherweise zwei Jahre zu Fuß.

Punkte-Eintragungen werden vom Verkehrszentralregister in Flensburg an die für den Wohnsitz des Betroffenen zuständige Straßenverkehrsbehörde gemeldet, sobald dieser 9 Punkte erreicht hat.

Bei 9 Punkten wird der Betroffene schriftlich verwarnt, bei 14 Punkten wird in der Regel eine - neue - theoretische Fahrprüfung angeordnet. Daneben kann eine von einem anerkannten Sachverständigen abzunehmende praktische Fahrprobe verlangt werden. Dem Betroffenen ist eine Vorbereitungszeit von einem Monat zu gewähren. Er hat dann die Prüfung innerhalb von zwei Monaten durchzuführen.

Wird die Prüfung nicht bestanden, kann sie innerhalb von zwei Monaten wiederholt werden. Wird auch diese wiederholte Prüfung nicht bestanden, entzieht die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis.

Hat ein Führerschein-Inhaber innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren 18 Punkte angesammelt, wird die Fahrerlaubnis von der Verwaltungsbehörde entzogen.

Werden 18 Punkte in einem zwei Jahre übersteigenden Zeitraum erreicht, ist die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr durch ein positives Gutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nachzuweisen.

Dieses System ist jedoch nicht bindend. Fällt ein Autofahrer mehrfach mit gleichartigen Taten auf, so ist die Anordnung einer dem MPU selbst dann möglich und zulässig, wenn im Register weniger als 18 oder gar 9 Punkte eingetragen sind.

Die Eintragungen im VZR sollten genauestens überprüft werden. Richtiger Anwalt wird unter Vorlage von Originalvollmacht VZR anfordern.

Darüber hinaus ist für eine Strafbarkeit in der Regel noch nicht einmal eine vorsätzliche Begehungsweise (= weiß genau, was er tut, kennt die Gefährlichkeit und Strafbarkeit) erforderlich, in der Regel reicht eine fahrlässige Begehungsweise (=hat sich keine Gedanken gemacht, hat nicht ausreichend über sein Verhalten nachgedacht, hätte er dies jedoch getan, hätte er wissen können und müssen, dass sein Verhalten gefährlich und strafbar ist).

Auch Dummheit, Nachlässigkeit und Gedankenlosigkeit können (und werden) somit bestraft.

Nicht ganz unberücksichtigt bleiben sollten auch (mögliche) weitere Folgen:

Wer Vorschriften sträflich vernachlässigt und dadurch Fahrzeug und Ladung erheblich beschädigt, muss damit rechnen, in der Konsequenz dafür selbst haftbar gemacht zu werden § 67 VVG, erst recht für Schaden, den er an fremden Sachen, z.B. anderen Fahrzeugen verursacht. Zauberwort : Regress !!!

Typische Fälle im Zusammenhang mit LKWs im Straßenverkehr

Fall 1:

Der LKW-Fahrer M. fährt mit seinen LKW auf der rechten Fahrspur der Autobahn. Er nähert sich einem Roller-Fahrer, der mit seinem Roller auf der rechten Seite der rechten Fahrspur mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h fährt. M. entschließt sich, diesen Roller zu überholen. Da es ihm wegen anderer Fahrzeuge auf der linken Fahrspur nicht möglich ist, auf diese Fahrspur vollständig überzuwechseln und so den Roller zu überholen, entschließt er sich dazu, an dem Roller auf der rechten Fahrspur „vorbeizuziehen“.

Hierbei verschätzt er sich und hält nicht den erforderlichen Abstand bei der Vorbeifahrt zu dem Roller ein, er fährt gegen den Roller (im Kennzeichen des Rollers sind später die Schrauben der Stoßstange des LKWs eingedrückt).

Der Roller-Fahrer stürzt. Hier bei erleidet er unter anderem einen offenen Oberschenkel-Bruch. Es kommt zu einer schweren Infektion, das Bein wird amputiert.

Der Roller-Fahrer - 25 Jahre alt, Ausbildung gerade abgeschlossen - ist zunächst arbeits- und berufsunfähig, er muss eine Umschulung auf einen anderen Beruf (welchen?) durchführen.

Gericht des Tatortes

Urteil: ( Man bekommt vor Gericht nicht „recht“ sondern lediglich ein Urteil )

sechs Monate Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung, Strafaussetzung zur Bewährung, drei Jahre Bewährungszeit, Geldauflage von 5000 € in monatlichen Raten zu je 250 € (zu zahlen an den Roller-Fahrer), drei Monate Fahrverbot.

Außerdem lügt man nicht vor Gericht, man sagt nur die Unwahrheit.

Falschaussage ab 3 Monate oder Meineid nicht unter einem Jahr

Dem Angeklagten ( Bezeichnung Im Strafprozess ) dem Betroffenen ( Bezeichnung im Ordnungswidrigkeitenprozess steht das Recht zu zu schweigen. Er darf aber auch gelogen werden, um die eigene Haut zu retten. Wenn der Richter merkt gib es wie beim Metzger etwas mehr.
____________________________________________________

Fall 2:

Der LKW-Fahrer M. fährt mit seinen LKW auf der rechten Fahrspur der Autobahn mit 85 km/h. Er nähert sich einem polnischen LKW, der mit 60 km/h auf der rechten Fahrspur fährt. Da er nicht den Rest der Wegstrecke mit 60 km/h hinter diesem LKW hinterher fahren möchte, entschließt er sich, diesen LKW zu überholen. Im Rückspiel erkennt er, dass sich auf der linken Fahrspur ein Pkw schnell annähert. Da der aber weiß, dass er für den Fall, dass er nun auf der rechten Fahrspur bleibt und diesen Pkw zunächst passieren lässt, selbst Abbremsen muss und dann wieder einige Zeit benötigt, bis er seinen LKW entsprechend beschleunigt hat, um den anderen LKW zu überholen, setzt er den Blinker links und zieht sofort auf die linke Fahrspur.

Der sich nähernde Pkw leitet eine Vollbremsung ein, um nicht auf den LKW aufzufahren. Der Fahrer des Pkws zieht sein Fahrzeug nach links und gerät auf den unbefestigten Mittelstreifen. Hier rutscht das Fahrzeug zunächst geradeaus weiter, kommt aber in dem Moment, in dem der Pkw wieder auf die befestigte Fahrbahn gelangt, ins Schleudern. Der Pkw schleudert über die gesamte Fahrbahn und kommt rechts von der Fahrbahn ab, bis er mit der Fahrerseite an einen Baum prallt.

Der Fahrer des Pkws erleidet Brüche an beiden Oberschenkeln, die Beifahrerin - seine Ehefrau - und die beiden auf dem Rücksitz mitfahrenden Kinder werden schwer verletzt.

In der Nacht stirbt der Fahrer des Pkws an einer durch die Verletzungen hervorgerufenen und medizinisch nicht beherrschbaren Fettembolie.

Der Fahrer des Pkws hatte sich kurz zuvor gerade selbständig gemacht und alle verfügbaren Geldmittel in seine eigene Firma gesteckt, selbst seine Lebensversicherung hatte er verpfändet.

Die Frau mit den beiden Kindern lebt nunmehr von Sozialhilfe.

Urteil ( im Namen des Volkes des jeweiligen Bundeslandes ):

Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung in 3 Fällen

Freiheitsstrafe von einem Jahr, Strafaussetzung zur Bewährung, Bewährungszeit drei Jahre

Geldauflage € 10000, zahlbar in Raten zu je € 250 an die Ehefrau

Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von einem Jahr
___________________________________________________________________

Fall 3:

LKW-Fahrer M. bekommt den Auftrag, mit seinem LKW Stahlplatten zu transportieren. Bei der Firma, bei der er die Stahlplatten abholt, werden ihm diese auf die Ladefläche gelegt. Die Stahlplatten füllen die Ladefläche nicht ganz aus, an den Seiten sind noch einige Zentimeter Platz. Da er keine Zeit und auch keine Lust hat, sich nun zu überlegen, wie er diese Stahlplatten sichern soll, entschließt er sich, mit den ungesicherten Stahlplatten vom Hof der Firma zu fahren. Er sagt sich dabei „Ich fahre eben ganz vorsichtig, außerdem sind die Stahlplatten ja so groß und so schwer, die können gar nicht rutschen“.

Während er mit ca. 50 km/h durch die Stadt fährt, rennt in einer Kurve ein Kind plötzlich über die Straße, so dass M. eine Vollbremsung einleiten muss. Die Platten kommen hierbei ins Rutschen und durchbrechen seitlich die Bordwand. In diesem Moment kommt in der Kurve ein Linienbus der städtischen Verkehrsbetriebe entgegen. Eine der von der Ladefläche gerutschten und nunmehr seitlich hervorstehenden Stahlplatten kollidiert mit der Seitenwand des Busses und schlitzt diese komplett auf.

Einem Passagier des Busses wird hierbei eine Hand abgetrennt.

Urteil:

fahrlässige Körperverletzung Freiheitsstrafe von acht Monaten, Strafaussetzung zur Bewährung, Bewährungszeit drei Jahre ,Geldauflage vorn € 6000, zahlbar in Raten zu je 250 € an den Verletzten
Fahrverbot von drei Monaten

Regress der Haftpflicht an Fahrer bei bedingtem Vorsatz

Fall 4:

LKW-Fahrer M. Hat den Auftrag, Ladung in Dresden abzuholen. Nachdem der LKW in Dresden beladen wird, macht er sich auf den Heimweg. Bei der Autobahnausfahrt Rastatt fährt er von der Autobahn. Mittlerweile ist er 15 Stunden ununterbrochen unterwegs und - verständlicherweise - einigermaßen müde. Da er aber schnell nach Hause zu seiner Familie möchte, fährt er weiter, es ist ja „nur noch“ eine Stunde Fahrt.

Auf der Bundesstraße versucht ein junger Pkw-Fahrer innerhalb einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h einen anderen Pkw zu überholen, der die 60 km/h strikt einhält. Als ihm dies schließlich gelingt, will er es diesem „Penner“ zeigen, er bremst seinen Pkw stark - fast bis zum Stillstand - ab. Der andere Pkw-Fahrer muss so sein Fahrzeug auch stark bremsen.

Hinter diesem Pkw fährt M. mit seinem LKW. Aufgrund seiner Übermüdung erkennt er nicht sofort, dass vor ihm zwei Fahrzeuge praktisch stehen. Als er es schließlich realisiert, muss er erkennen, dass die im nunmehr verbleibende Strecke nicht mehr ausreicht, um seinen LKW noch rechtzeitig anhalten zu können. Er bremst seinen LKW so stark wie möglich ab und zieht auf die linke Fahrspur. In diesem Moment kommt ein anderer Pkw auf der Gegenfahrbahn um die Kurve. Der Pkw kollidiert frontal mit dem LKW.

In den Pkws sitzen vier junge Leute, alle sind sofort tot.

Urteil:

Fahrlässige ( trockene ) Trunkenheit im Verkehr (aufgrund körperlicher Mängel – Übermüdung – zur Teilnahme am Straßenverkehr nicht geeignet), fahrlässige Tötung in vier Fällen

Freiheitsstrafe von zwei Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist für die Wiedererteilung von 2 Jahren.
__________________________________________________________________

Fall 5:

LKW-Fahrer M. transportiert Langholz. Die Holzstämme sind versetzt aufgeladen, der LKW ist dies über das Dach beladen. Die Ladung ist nicht gesichert Als er durch B-B fährt, fällt der LKW einem Streifenwagen der Polizei auf, die den LKW wegen der fehlenden Ladungssicherung anhalten.

Während sich der Polizeibeamte noch dem Fahrerhaus nähert, öffnet M. schon die Türe und brüllt „Ihr Faulenzer, habt ihr nichts besseres zu tun?“.

Der Polizeibeamte, der eigentlich nur an ein Bußgeld wegen fehlender Ladungssicherung dachte, entschließt sich nunmehr, den LKW wiegen zu lassen. Obwohl der LKW eine Ausnahmegenehmigung zum Transport von 42 Tonnen hat, ergibt die Wiegung auf einer geeichten Waage eine Beladung von 75 Tonnen.
Folge:

Anstelle der Geldbuße wegen fehlender Ladungssicherung in Höhe von € 50,- ergeht ein Bußgeldbescheid über eine Geldbuße von 300,- €, zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat.

Variante:

M. wird nicht von einem Streifenwagen kontrolliert und setzt seine Fahrt so fort. Er fährt schließlich auf der Autobahn. Plötzlich stoppt vor ihm der Verkehr und kommt schließlich zum Stillstand. M. bremst sofort, kann aber seinen LKW nicht mehr rechtzeitig zum Stillstand bringen. Er fährt auf das Stauende auf und schiebt die letzten zehn Fahrzeuge zusammen. Ein Fahrzeug fängt dabei Feuer, die anderen Fahrzeuge gehen auch in Flammen auf - ein Flammenmeer auf der Autobahn!

In den Fahrzeugen verbrennen 15 Personen (soweit sie nicht schon vorher getötet worden waren).

M. wird selbst schwer verletzt und muss mit einer Rettungsschere aus dem Führerhaus befreit werden.

Bei der Untersuchung durch einen Sachverständigen ( hat es nicht gesehen, soll aber wissen wie es geht, Zeuge hat es gesehen, weiß aber nicht wie es geht, Richter hat es weder gesehen noch weiß er wie es geht, aber er fällt das Urteil )
stellt dieser fest, dass der LKW deutlich überladen war und sich hier durch der Bremsweg erheblich verlängert hat. Bei „normaler“ Zuladung wäre es M. möglich gewesen, seinen LKW noch rechtzeitig anzuhalten.

Urteil:
vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässige Tötung in 15 Fällen
Freiheitsstrafe von drei Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis von zwei Jahren.

Bewährung nur bei Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren. ( Inschrift an einer Gefängniswand: Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure
als an die Gerechtigkeit der Deutschen Justiz, oder : Ob Sie mich lieben oder hassen, einmal müssen sie mich entlassen )

Lenkzeitverstösse ( bei Ausländern BAG Aussenstelle Erfurt, Hauptstelle Köln, damit Amtsgericht Köln = wird auch für sämtliche
Mautverstösse zuständig sein ). Diese sind von einer Verkehrsrechtschutzversicherung umfasst.

Gewerbeaufsichtsämter können jederzeit die Tachoscheiben in den Betriebsräumen einsehen. Bei Auffälligkeiten ist mit einer
alsbaldigen Nachschau zu rechnen.
Die Gewerbeaufsichtsämter gelangen in nicht seltenen Fällen zu hohen Bussgeldern, insbesondere wenn die Tachoscheiben über einen
Jahreszeitraum ( Aufbewahrungspflicht ; Verjährung hingegen 2 Jahre, bzw. 4 Jahre ) der Nachsicht unterlagen. Die Bussgelder müssen jedoch angemessen / verhältnismäßig sein. So hat das AG Karlsruhe einen Bussgeldbescheid von 320.000 ? !! auf 7700 ?
reduziert. Von 26000 ? auf 700 ?. Von 2800 auf 1100 ?.

Hierunter fallen auch die sogenannten Urlaubsscheine ( geeigneter Nachweis ).

Ps. Schließen sie immer eine Rechtsschutz ab.
Wegen eigener Ansprüche und wegen Abwehr anderer Ansprüche, z.Bsp. wegen eines Regresses
...

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