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Überladung LKW

Überladung LKW


Überladung werden als Verkehrsordnungswidrigkeit nach einem Bußgeldkatalog geahndet.


LKW Überladung

Beschreibung Buß­geld Punkte
Überladung eines LKW oder eines Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von über 2 Tonnen) als Fahrzeugführer
...um 2 bis 5 % 30 €
...um über 5 % 80 € 1
...um über 10 % 110 € 1
...um über 15 % 140 € 1
...um über 20 % 190 € 1
...um über 25 % 285 € 1
...um über 30 % 380 € 1
Überladung eines LKW oder eines Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von über 2 Tonnen) als Fahrzeughalter
...um 2 bis 5 % 35 €
...um über 5 % 140 € 1
...um über 10 % 235 € 1
...um über 15 % 285 € 1
...um über 20 % 380 € 1
...um über 25 % 425 € 1
...um über 30 % 425 € 1


Dabei wird nach Pkw, Anhängern und Lkw unterschieden. Bei Lkw ist der Katalog nach Fahrzeugführer und Fahrzeughalter differenziert.

Die Überladung eines Fahrzeugs kann durch längeren Bremsweg und schlechterem Fahrverhalten zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen.


Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und die Polizei führen daher stichprobenartig Kontrollen durch. Bei erheblichen Verstößen wird eine Weiterfahrt nicht erlaubt und der Verantwortliche (bei Lkw der Frachtführer) muss seine Ladung so vermindern, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten wird. Bei gewerblichen Transporten muss dazu das Fahrzeug so lange stehenbleiben, bis die Umladung auf ein zweites Fahrzeug erfolgt ist. Die Kosten für diese Umladung hat der Frachtführer zu tragen. Er kann das Geld jedoch zivilrechtlich vom Verursacher zurückfordern.


Da es u. a. bei Containern häufig zu Überladungen kommt, kann schon die Aufnahme eines zweiten 20-Fuß-Containers (TEU) zur Überladung des Lkw führen.


Kommt es aufgrund einer Überladung zu einem Unfall besteht zusätzlich die Möglichkeit der in Regressnahme durch die eigene Haftpflichtversicherung, Zivilrechtlich kann auf eine Teilschuld erkannt werden.


Nach schweren Lkw-Unfällen, insbesondere bei Lkw-Auffahrunfällen, wird das Überladen und seine Folgen meist als Straftat abgehandelt. In Medienberichten wurde nach Auffahrunfällen wiederholt auf tatsächliche oder vermutete Überladungen und überlastete Bremsanlagen hingewiesen



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Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
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Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Lkw-Recht, Unfall, Bußgeld, Lenkzeiten, Personenbeförderung, Überladung, Gefahrengut, Transportrecht, Speditionsrecht, Strafrecht

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