Rote Ampel beim Lkw
Regelsätze
| Fall | Regelsatz | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Rotlicht nicht befolgt | 90 € | 1 | – |
| … mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 Monat |
| Rotphase dauerte länger als eine Sekunde | 200 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Monat |
Nummern 132 bis 132.3.2 der Anlage zur BKatV. Die Punktebewertung des qualifizierten Verstoßes ergibt sich aus Nummer 2.2.8 der Anlage 13 FeV.
Besonderheiten beim langen Fahrzeug
Bei Sattelzügen und Lastzügen ist die Frage entscheidend, wann das Fahrzeug die Haltlinie überquert hat. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem das Fahrzeug in den geschützten Bereich einfährt, nicht der Zeitpunkt, in dem das Heck die Kreuzung verlässt. Ein Fahrzeug, das bei Gelb noch zulässig eingefahren ist und die Kreuzung erst bei Rot verlässt, begeht keinen Rotlichtverstoß.
Der Mitzieheffekt und andere Einwände
Häufig tragfähig sind Einwände zur Messung der Rotphase, insbesondere wenn sie nur durch Beobachtung eines Polizeibeamten festgestellt wurde, zur Standposition des Beobachters und zur Sichtbarkeit des Signals aus der Fahrerkabine. Aus der hohen Sitzposition eines Lkw ist eine unmittelbar über der Fahrbahn angebrachte Ampel bei dichtem Auffahren teilweise nicht einsehbar.
Einspruch und Akteneinsicht
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden (§ 67 Absatz 1 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig und ein Fahrverbot nicht mehr angreifbar. Wir nehmen Akteneinsicht, prüfen Messverfahren, Eichung, Messprotokoll und Schulung des Messpersonals und sagen Ihnen, ob ein Einspruch Aussicht hat. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Quellen: § 37 StVO · BKatV Nummern 132 ff. der Anlage · Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (BGBl. I 2014, 363–367), Nummer 2.2.8.
Wir vertreten Ihre Interessen, wenn es um LKW Recht, Bußgeldsachen, Speditionsrecht und Verkehrsrecht geht – BUNDESWEIT. Bußgeldsachen und Unfälle können von uns kompetent und einfach über das Internet und persönliche Telefonate mit dem Anwalt abgewickelt werden. Bitte beachten Sie die Einspruchsfrist bei Bußgeldbescheiden von 14 Tagen.
Sie können uns Ihren Fall KOSTENLOS und UNVERBINDLICH melden. Ihre Anfrage und das anschließende Telefonat sind für Sie kostenfrei!
Gebühren entstehen erst im Falle einer ausdrücklichen Beauftragung.
Bitte geben Sie im Formular den Tatvorwurf an, zum Beispiel Geschwindigkeitsverstoß, Überladung oder Lenkzeitverstoß, und welches Dokument Sie zuletzt erhalten haben, zum Beispiel Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid oder Strafbefehl.
Stand dieser Seite: September 2026