LKW-Recht und VBGL

VBGL · LKW-Recht · Transportrecht · Speditionsrecht


Reifen beim Lkw

Regelsätze bei unzureichendem Profil

WerRegelsatzPunkte
Fahrer, Inbetriebnahme60 €1
Halter, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme75 €1

Nummern 212 und 213 der Anlage zur BKatV, § 36 Absatz 3 StVZO. Die Punktebewertung folgt aus Nummer 3.5.7 der Anlage 13 FeV.

Mindestprofiltiefe

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter über die ganze Breite der Laufflächen (§ 36 Absatz 2 StVZO). Für den gewerblichen Güterverkehr gilt das als absolute Untergrenze, nicht als Zielwert. Unternehmen sollten deutlich früher wechseln, weil bei einem Unfall mit grenzwertigem Profil regelmäßig ein Organisationsverschulden geprüft wird.

Winterreifen

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Kraftfahrzeuge nur mit Reifen gefahren werden, die das Alpine-Symbol tragen (§ 2 Absatz 3a StVO). Bei Nutzfahrzeugen über 3,5 t müssen die Räder aller Antriebsachsen und der Lenkachsen entsprechend bereift sein. Ein Verstoß kostet den Fahrer 60 Euro und einen Punkt, bei Behinderung anderer 80 Euro. Den Halter, der die Fahrt anordnet oder zulässt, trifft ein Regelsatz von 75 Euro.

Haftung im Unternehmen

Der Halter kann sich nicht darauf zurückziehen, der Fahrer habe die Abfahrtkontrolle versäumt. Erforderlich ist ein nachweisbares System aus regelmäßiger Prüfung, Dokumentation und Unterweisung. Siehe auch Mängel und Abfahrtkontrolle.

Einspruch und Akteneinsicht

Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden (§ 67 Absatz 1 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig und ein Fahrverbot nicht mehr angreifbar. Wir nehmen Akteneinsicht, prüfen Messverfahren, Eichung, Messprotokoll und Schulung des Messpersonals und sagen Ihnen, ob ein Einspruch Aussicht hat. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Zum Kontaktformular

Quellen: §§ 36 StVZO, 2 StVO · BKatV Nummern 212, 213 der Anlage · Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (BGBl. I 2014, 363–367), Nummer 3.5.7.


Wir vertreten Ihre Interessen, wenn es um LKW Recht, Bußgeldsachen, Speditionsrecht und Verkehrsrecht geht – BUNDESWEIT. Bußgeldsachen und Unfälle können von uns kompetent und einfach über das Internet und persönliche Telefonate mit dem Anwalt abgewickelt werden. Bitte beachten Sie die Einspruchsfrist bei Bußgeldbescheiden von 14 Tagen.

Sie können uns Ihren Fall KOSTENLOS und UNVERBINDLICH melden. Ihre Anfrage und das anschließende Telefonat sind für Sie kostenfrei!

Gebühren entstehen erst im Falle einer ausdrücklichen Beauftragung.

Bitte geben Sie im Formular den Tatvorwurf an, zum Beispiel Geschwindigkeitsverstoß, Überladung oder Lenkzeitverstoß, und welches Dokument Sie zuletzt erhalten haben, zum Beispiel Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid oder Strafbefehl.

Rechtsanwalt Michael Erath

Rechtsanwalt
Michael Erath

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Stand dieser Seite: September 2026