LKW-Recht.de

LKW-RECHT auf Twitter  LKW-RECHT auf Facebook

Suche:  

 
Startseite

Bußgeldkatalog 2024 für LKW
Geschwindigkeitsüberschreitung mit LKW 2024 Geschwindigkeitsüberschreitung mit LKW 2024
Lenkzeitüberschreitung von LKW 2024 Lenkzeitüberschreitung von LKW 2024
Überschreitung des zulässigen Ladungsgewichts bei LKW 2024 Überschreitung des zulässigen Ladungsgewichts bei LKW 2024
Abstandsverstöße LKW 2024 Abstandsverstöße LKW 2024
Veränderungen am LKW 2024 Veränderungen am LKW 2024
Fahrpersonalgesetz für LKW 2024 Fahrpersonalgesetz für LKW 2024

Bußgeldkatalog 2020 für LKW

Topthemen

Bußgeld Allgemein

Führerschein und Fahrverbot

Transport

Verhalten im Straßenverkehr

Spanien

Schwertransport

Unfall - Tipps & Infos

Transportlinks

Info zur Person Utz

Kontakt / Wie Sie uns schnell erreichen können.

Impressum

Datenschutz

Die Lenk- und Ruhezeiten 2013

Formulare
Vollmacht (PDF-Dokument) Vollmacht (PDF-Dokument)
Fragebogen Unfall (PDF-Dokument) Fragebogen Unfall (PDF)
Frachtbrief (PDF-Dokument) Frachtbrief (PDF-Dokument)
 




Webdesign & Technik:
Peernet.de




Veränderungen am LKW 2024

Veränderungen an einem LKW, die nicht den Vorschriften entsprechen, können erhebliche Bußgelder nach sich ziehen. Hier sind die wichtigsten Bußgeldvorschriften für LKW-Fahrer und Halter in Bezug auf unerlaubte Veränderungen:

  1. Technische Veränderungen:

    • Unzulässige technische Veränderungen: Dazu gehören Änderungen am Fahrzeug, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind oder die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen lassen. Dies kann ein Bußgeld von bis zu 135 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen.
    • Manipulation von Abgasanlagen: Manipulationen, wie das Entfernen oder Deaktivieren von Partikelfiltern oder AdBlue-Systemen, führen zu Bußgeldern von bis zu 1.500 Euro und 2 Punkten in Flensburg.
  2. Fahrzeugmaße und -gewichte:

    • Überschreiten der zulässigen Abmessungen: Wenn ein LKW die gesetzlich zulässigen Maße (z.B. Länge, Breite, Höhe) überschreitet, drohen Bußgelder von 80 bis 200 Euro und ein Punkt in Flensburg​ 
    • Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts: Hier können die Bußgelder je nach Überladung zwischen 10 und 285 Euro liegen, wobei sowohl Fahrer als auch Halter belangt werden können​ 
  3. Beleuchtung und andere Fahrzeugteile:

    • Fehlende oder mangelhafte Beleuchtung: Mängel an der Beleuchtung, wie fehlende oder nicht funktionierende Scheinwerfer, Blinker oder Rücklichter, können zu Bußgeldern von 20 bis 90 Euro führen.
    • Nicht vorschriftsmäßige Reifen: Der Einsatz von Reifen, die nicht den Vorschriften entsprechen (z.B. Profiltiefe unter 1,6 mm), wird mit Bußgeldern von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
  4. Gefährliche Modifikationen:

    • Veränderungen an sicherheitsrelevanten Teilen: Modifikationen an Bremsen, Lenkung oder anderen sicherheitsrelevanten Teilen können zu erheblichen Bußgeldern und Punkten führen. Hier drohen Strafen von bis zu 135 Euro und ein Punkt in Flensburg, bei erheblichen Gefährdungen auch mehr.

Diese Bußgelder und Vorschriften sollen sicherstellen, dass alle LKW auf den Straßen sicher und umweltfreundlich betrieben werden. Es ist daher wichtig, dass sowohl LKW-Fahrer als auch Halter sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und keine unerlaubten Veränderungen an ihren Fahrzeugen vornehmen​ 



Inhalte dieser Seite:

 

 

Empfehlen Sie LKW-Recht.de weiter:
Veränderungen am LKW 2024: Link senden an Facebook Veränderungen am LKW 2024: Link senden an Twitter

Wir vertreten Ihre Interessen, wenn es um LKW Recht, Bußgeldsachen, Speditionsrecht und Verkehrsrecht geht - BUNDESWEIT. Bußgeldsachen und Unfälle können von uns kompetent und einfach über das Internet und persönliche Telefonate mit dem Anwalt abgewickelt werden. Bitte beachten Sie die Einspruchfrist bei Bußgeldbescheide von 14 Tage.

Sie können uns Ihren Fall KOSTENLOS und UNVERBINDLICH melden. Ihrer Anfrage und das anschließende Telefonat sind für Sie kostenfrei!

Gebühren entstehen erst im Falle einer ausdrücklichen Beauftragung.

Bitte geben Sie im Formular den Tatvorwurf (z.B. Geschwindigkeitsverstoß, Überladung, Lenkzeitverstoß) an, und welches Dokument Sie zuletzt erhalten haben an. (z.B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Strafbefehl).
Ihre Nachricht hier:

Rechtsanwalt Michael Erath
Rechtsanwalt
Michael Erath

Ihr Name:
Telefon:
Email: (falls vorhanden)
Rückruf erwünscht: (bei Bedarf bitte ankreuzen)

Die Datenschutz-Hinweise habe ich gelesen und akzeptiert.


 

Diese Infoseiten sind ein Service von
Rechtsanwalt Michael Erath

Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Fachanwalt für Strafrecht

Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Lkw-Recht, Unfall, Bußgeld, Lenkzeiten, Personenbeförderung, Überladung, Gefahrengut, Transportrecht, Speditionsrecht, Strafrecht

Weitere Projekte
www.fahrer-seminar.de
www.ra-strafrecht-stuttgart.de
www.verteidiger-stuttgart.de


Rechtsanwalt Michael Erath
Augustenstraße 12 • D-70178 Stuttgart
Tel +49(0)711 627 6699 2 • Fax +49(0)711 627 6699 3
eMail: lkw-recht@ra-erath.de

 

 

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahren Sie alles zum Datenschutz