|
Veränderungen am LKW 2024
Veränderungen an einem LKW, die nicht den Vorschriften entsprechen, können erhebliche Bußgelder nach sich ziehen. Hier sind die wichtigsten Bußgeldvorschriften für LKW-Fahrer und Halter in Bezug auf unerlaubte Veränderungen:
-
Technische Veränderungen:
- Unzulässige technische Veränderungen: Dazu gehören Änderungen am Fahrzeug, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind oder die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen lassen. Dies kann ein Bußgeld von bis zu 135 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen.
- Manipulation von Abgasanlagen: Manipulationen, wie das Entfernen oder Deaktivieren von Partikelfiltern oder AdBlue-Systemen, führen zu Bußgeldern von bis zu 1.500 Euro und 2 Punkten in Flensburg.
-
Fahrzeugmaße und -gewichte:
- Überschreiten der zulässigen Abmessungen: Wenn ein LKW die gesetzlich zulässigen Maße (z.B. Länge, Breite, Höhe) überschreitet, drohen Bußgelder von 80 bis 200 Euro und ein Punkt in Flensburg
- Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts: Hier können die Bußgelder je nach Überladung zwischen 10 und 285 Euro liegen, wobei sowohl Fahrer als auch Halter belangt werden können
-
Beleuchtung und andere Fahrzeugteile:
- Fehlende oder mangelhafte Beleuchtung: Mängel an der Beleuchtung, wie fehlende oder nicht funktionierende Scheinwerfer, Blinker oder Rücklichter, können zu Bußgeldern von 20 bis 90 Euro führen.
- Nicht vorschriftsmäßige Reifen: Der Einsatz von Reifen, die nicht den Vorschriften entsprechen (z.B. Profiltiefe unter 1,6 mm), wird mit Bußgeldern von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
-
Gefährliche Modifikationen:
- Veränderungen an sicherheitsrelevanten Teilen: Modifikationen an Bremsen, Lenkung oder anderen sicherheitsrelevanten Teilen können zu erheblichen Bußgeldern und Punkten führen. Hier drohen Strafen von bis zu 135 Euro und ein Punkt in Flensburg, bei erheblichen Gefährdungen auch mehr.
Diese Bußgelder und Vorschriften sollen sicherstellen, dass alle LKW auf den Straßen sicher und umweltfreundlich betrieben werden. Es ist daher wichtig, dass sowohl LKW-Fahrer als auch Halter sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und keine unerlaubten Veränderungen an ihren Fahrzeugen vornehmen
Inhalte dieser Seite:
|
Empfehlen Sie LKW-Recht.de weiter:
|
|
|
| Wir vertreten Ihre Interessen, wenn es um LKW Recht, Bußgeldsachen, Speditionsrecht und Verkehrsrecht geht - BUNDESWEIT. Bußgeldsachen und Unfälle können von uns kompetent und einfach über das Internet und persönliche Telefonate mit dem Anwalt abgewickelt werden. Bitte beachten Sie die Einspruchfrist bei Bußgeldbescheide von 14 Tage.
Sie können uns Ihren Fall KOSTENLOS und UNVERBINDLICH melden. Ihrer Anfrage und das anschließende Telefonat sind für Sie kostenfrei!
Gebühren entstehen erst im Falle einer ausdrücklichen Beauftragung.
Bitte geben Sie im Formular den Tatvorwurf (z.B. Geschwindigkeitsverstoß, Überladung, Lenkzeitverstoß) an, und welches Dokument Sie zuletzt erhalten haben an. (z.B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Strafbefehl).
Diese Infoseiten sind ein Service von Rechtsanwalt Michael Erath
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Fachanwalt für Strafrecht
Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Lkw-Recht, Unfall, Bußgeld, Lenkzeiten, Personenbeförderung, Überladung, Gefahrengut, Transportrecht,
Speditionsrecht, Strafrecht
Weitere Projekte
www.fahrer-seminar.de
www.ra-strafrecht-stuttgart.de
www.verteidiger-stuttgart.de
Rechtsanwalt Michael Erath
Augustenstraße 12 • D-70178 Stuttgart
Tel +49(0)711 627 6699 2 • Fax +49(0)711 627 6699 3
eMail: lkw-recht@ra-erath.de
| |
|