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Fahrpersonalgesetz für LKW 2024
Das Fahrpersonalgesetz (FPersG) enthält verschiedene Bußgeldvorschriften für Verstöße, die sowohl Fahrer als auch Unternehmer betreffen können. Hier sind die wichtigsten Regelungen und entsprechenden Bußgelder:
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Verstöße durch Unternehmer:
- Unzulässige Arbeitszeitregelungen: Wenn ein Unternehmer gegen die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder das AETR (Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals) verstößt, kann dies mit Bußgeldern geahndet werden. Dazu gehören Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten.
- Fehlende oder fehlerhafte Dokumentation: Unvollständige oder fehlerhafte Aufzeichnungen (z.B. Fahrtenschreiber-Daten) oder das Nichtvorhandensein der erforderlichen Nachweise können Bußgelder von bis zu 1.500 Euro nach sich ziehen.
- Nicht ordnungsgemäße Speicherung und Aufbewahrung: Fehler bei der Speicherung und Aufbewahrung von Fahrerdaten, Schaublättern und Ausdrucken können ebenfalls mit Bußgeldern belegt werden.
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Verstöße durch Fahrer:
- Nichteinhaltung von Lenk- und Ruhezeiten: Überziehungen der maximal erlaubten Lenkzeiten oder Verkürzungen der vorgeschriebenen Ruhezeiten können zu Bußgeldern zwischen 30 und 250 Euro führen, je nach Schwere des Verstoßes.
- Fehlende Mitführung von Dokumenten: Wenn der Fahrer nicht die erforderlichen Unterlagen mit sich führt oder diese nicht rechtzeitig vorlegt, drohen Bußgelder.
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Verstöße durch Fahrzeughalter:
- Unzureichende Auskunftserteilung: Fahrzeughalter, die Auskünfte nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilen, können ebenfalls zur Rechenschaft gezogen werden und Bußgelder erhalten.
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Verstöße durch Werkstattinhaber oder Installateure:
- Fehlerhafte Installation oder Wartung von Fahrtenschreibern: Werkstätten, die Fahrtenschreiber nicht korrekt installieren oder warten, können ebenfalls mit Bußgeldern belegt werden.
Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass die Arbeitszeiten des Fahrpersonals eingehalten und korrekt dokumentiert werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten
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