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Vermeidbare Schäden

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§ 316 c StGB Alkohol

Übermüdung

 

Dies sind die häufigsten Delikte, die sich abspielen.

Dann ist zu dichtes Auffahren, zu schnell und dadurch zu starkes Bremsen oder Übersteuerung zu nennen.

Menschliches Versagen ist deshalb die meiste Schadensursache, die vorkommt.

Wer jedoch selbst durch persönliche (private) Dinge unter Druck steht, macht die meisten Fehler und ist damit am häufigsten im Schaden dabei.

Die Versicherungsgesellschaften nehmen bei grober Fahrlässigkeit (Alkohol etc.) in der Kfz-Haftpflicht bis Euro 5.000 pro Schaden begrenzt Regreß.
In der Voll-Teilkasko und der Transportversicherung gibt es nach BGB keine Begrenzung in der Höhe, es sei durch Gerichtsurteile (gefahrgeneigte Tätigkeiten).

Für die Zukunft muß sich dies
jeder im Straßenverkehr besser merken!!

Beispiel:   

Durch ein Lkw wird ein Mensch, 30 Jahre alt, verletzt.
Diese Person verliert einen Arm und hat sonst noch kleinere     Behinderungen. Sie verdient jährlich Euro 24.000,00 Brutto.     Bis zu Ihrem 60. Lebensjahr Euro 0,74 Mio.
Dies wird zunächst als Schadensreserve angelegt.
Es ist weder ein Ausgleich (ca. 3 % pro Jahr Lohnerhöhung), noch Beitrage zur Rente oder die Heilkosten
eingerechnet. Einen beruflichen Aufstieg mit Mehr-
verdienst ist oft vorgezeichnet. Die Kosten steigen.

Dies sollte sich der einzelne Fahrer stets vor Augen halten. Der Fahrer verfügt über Werte von ca. 125 TEuro pro Lastzug + Ladung 200 TEuro und mehr, die vom Arbeitgeber für die Fahrtdauer überlassen sind. Ein Bankdirektor kann über solche Summen allein nicht verfügen, wie sie einem Fahrer
a n v e r t r a u t sind.

Sie entscheiden allein darüber,
wie Lkw und Ladung ankommt.

Bitte beachten Sie in der Zukunft, wie sehr Ihre Fahrweise dies alles beeinflußt.

Versicherungsmakler
Ruth Greminger-Siebert & Udo Siebert
Zusenhofener Str. 4
77704 Oberkirch-Nußbach,
Tel. (0 78 05) 91 09 92, FAX (0 78 05) 21 24

PS. Die europäischen Unfallberichte sind bei jedem Schaden vom Fahrer in allen Punkten auszufüllen. Dies steht in der StVO sowie in den Versicherungsbedingungen. Zur Mitwirkung ist jeder Verkehrsteilnehmer verpflichtet .

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Sie können uns Ihren Fall KOSTENLOS und UNVERBINDLICH melden. Ihrer Anfrage und das anschließende Telefonat sind für Sie kostenfrei!

Gebühren entstehen erst im Falle einer ausdrücklichen Beauftragung.

Bitte geben Sie im Formular den Tatvorwurf (z.B. Geschwindigkeitsverstoß, Überladung, Lenkzeitverstoß) an, und welches Dokument Sie zuletzt erhalten haben an. (z.B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Strafbefehl).
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Rechtsanwalt Michael Erath

Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Fachanwalt für Strafrecht

Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Lkw-Recht, Unfall, Bußgeld, Lenkzeiten, Personenbeförderung, Überladung, Gefahrengut, Transportrecht, Speditionsrecht, Strafrecht

Weitere Projekte
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www.ra-strafrecht-stuttgart.de
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Rechtsanwalt Michael Erath
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Tel +49(0)711 627 6699 2 • Fax +49(0)711 627 6699 3
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