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Wieviel Alkohol ? Berechnung ! MPU


Widmark´sche Formel


Wenn keine Blutprobe vorliegt, kann die BAK mit Hilfe der Widmark´schen Formel (benannt nach ihrem Begründer) berechnet werden. Bei dieser wird das Gewicht derAlkoholmenge durch das um den Reduktionsfaktor verminderte Körpergewicht des Betroffenen geteilt.

Beispiel: BAK eines 90 kg schweren Mannes, der 0,5 l Wein mit 12 % Alkohol getrunken hat: Körpergewicht: 90 kg

Reduktionsfaktor: 0,7

(Dieser berücksichtigt das Verhältnis zwischen Körpermasse und Blutanteil und beträgt

bei durchschnittlichem Körperbau für Frauen 0,6 und für Männer 0,7)

Alkoholmenge: 48 g

(Diese wird pro Liter ermittelt durch die in Prozenten angegebene Alkoholkonzentration des Getränkes multipliziert mit 8. Steht der Wert fest, wird er ins Verhältnis zu der tatsächlichen Trinkmenge gesetzt, z.B. 1 Liter Wein mit 12 % Alkoholkonzentration ergibt eine Alkoholmenge von 96 g. Wurden 0,5 l Wein getrunken, ergibt sich eine Alkoholmenge von 48 g.)


Formel: Alkoholmenge dividiert durch reduziertes Körpergewicht = BAK


48 g ./. (90 kg x 0,7) = 0,76 ‰


Achtung: Mit der Widmark´schen Formel lässt sich lediglich die höchste theoretisch mögliche BAK ermitteln. Die tatsächliche BAK ist wegen des Resorptionsdefizits und des ständigen Alkoholabbaus niedriger.

Weiteres Beispiel:


Bier: ca. 5 Gramm Alkohol je Liter


5 Pils je 0,2 = 1 L  also 8 x 0,5 = 40 Gramm Alk. dividiert duch : (70 Kg Körpergewicht  x 0,7  ) = 0,81 Promille  

Prost !!! 


Alkohol, Führerschein und MPU


(= Medizinisch-Psychologische Untersuchung) Jeder hat davon gehört, jeder hat Angst davor: Der Führerschein ist weg und um ihn wieder zu erlangen, muss man zur sog. MPU, gerne auch „Idiotentest“ genannt.


Die MPU wird fällig, wenn man mit einem Fahrzeug im Straßenverkehr mit mehr als 1,6 Promille aufgefallen ist, oder aber wenn man zum 2. Mal mit mehr als 1,1 Promille (aber auch weniger als 1,6 Promille) aufgefallen ist.


Um es ganz deutlich zu sagen:


Unerlässlich ist eine Auseinandersetzung mit der ganzen Sache und dabei zahlt sich Ehrlichkeit aus.


1,6 Promille erreicht nur, wer ständig viel zuviel Alkohol trinkt.


Und wer einmal mit einem erheblichen Alkoholpegel im Straßenverkehr aufgefallen ist, deshalb bestraft wurde, den Führerschein wieder erhielt - nur um jetzt erneut entsprechend aufzufallen, der sollte sich auch fragen, warum er vom Alkohol nicht lassen kann.


Alle „Tricks“, die immer wieder kursieren, führen in der Regel allenfalls zu einem Nichtbestehen der MPU, denn „Unehrlichkeit“ ist auch ein Versagungsgrund!


Es geht hier nicht darum, jemandem sein Feierabend-Bier verderben zu wollen, aber es sollte ganz klar sein:


Wer nur noch über die MPU zu seinem Führerschein kommt und seinen Führerschein tatsächlich wieder möchte, der muss etwas tun.


Denn wer es letztlich nicht innerhalb von 2 Jahren schafft, eine MPU zu bestehen, der muss seinen Führerschein komplett neu machen (diese Frist kann auf Antrag um 3 Monate verlängert werden, dann ist aber Schluss).


Was muss ich tun?


In einem Urteil oder einem Strafbefehl wurde eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis festgesetzt.


Diese Sperrfrist sollte nicht einfach nur verstreichen, die Zeit kann man nutzen, falls eine MPU fällig werden wird (s.o.).


Da die meisten Alkoholsünder die Sachlage nicht erkennen, lassen Sie die Sperrfrist ohne Nutzen verstreichen.


Viele denken, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist, würden Sie Ihren Führerschein ohne weiteres wiederbekommen. Doch die Lage sieht meist anders aus.


Die zuständige Führerscheinstelle ist angewiesen, die Fahr-Tauglichkeit zu überprüfen ( durch eine MPU ), was bedeutet:


 Sie müssen der Führerscheinstelle mit einem positiven MPU-Ergebnis belegen, dass Ihre Tauglichkeit wieder hergestellt ist. Dies können Sie nur dann belegen, wenn Sie darüber ein Gutachten vorzeigen können und dies sollte ein positives Ergebnis aufführen.


Ohne eine positive MPU können Sie sich ihren Gang zum Amt ersparen.


Wobei es wie immer natürlich „Wunder“ gibt.


MPU - was ist das überhaupt?


Unabhängig von einer gerichtlichen Führerscheinsperre, wird die Führerscheinstelle eine MPU verlangen.


Bei dieser Untersuchung soll festgestellt werden ob Sie für die Teilnahme im Straßenverkehr tauglich sind.


Dazu müssen Sie die Eignungszweifel ausräumen, die ja bei Ihnen (durch die gerichtliche Verurteilung/im Urteil oder Strafbefehl) festgestellt wurden.


Dies können Sie durch ein Verzicht auf jeglichen Alkohol am Besten erreichen!


Gleich an dieser Stelle:


Es gibt dann aber auch kein „Naja, ab und zu ein Bier geht doch“ - nein, geht nicht!


Gewöhnen Sie sich frühzeitig daran, absolut abstinent zu leben, denn das ist der Preis für die „Fehler“, die sie im Vorfeld begangen haben.


Ganz wichtig:


Unerlässlich ist es, seine Abstinenz durch regelmäßige Blutuntersuchungen zu belegen.


Wird tatsächlich 100%ig abstinent gelebt, erholt sich die (regelmäßig durch den übermäßigen Alkoholkonsum geschädigte) Leber recht schnell, so dass die ersten Blutuntersuchungen noch erhöhte Werte ergeben werden, die sich dann jedoch recht schnell bessern.


Bleiben die Werte dann auf Dauer im „grünen Bereich“ (= normale Werte), dann be-legt dies eindeutig, dass hier ein Wandel des Verhaltens eingekehrt ist.


Wer meint, zwischendurch mal wieder „einen heben“ zu müssen, hat gleich wieder schlechte Werte - und belegt damit das genaue Gegenteil.


In den ersten Monaten alle 2-3 Wochen, dann im Monatsrhythmus die Leberwerte ermitteln lassen und mit den entsprechenden Ergebnissen zur MPU - das wird von den Psychologen und Ärzten der MPU erwartet und ohne diese Bescheinigungen geht es nicht.


Bei der MPU werden Sie in der Regel von einem Arzt und einem Psychologen untersucht.


Übliche Fragen:


Name, Alter, Beruf, Familienstand, Kinder.


Waren Sie schon einmal zur MPU?


Wann und wo war das?


Wie hatten sie sich vorbereitet?


Wie war das Ergebnis dieser MPU?


Wann war Ihre erste Trunkenheitsfahrt?


Wie kam es zu dieser Trunkenheitsfahrt?


Wieviel Promille wurden festgestellt?


Wieviel Alkohol hatten Sie zu sich genommen?


Trinken Sie regelmäßig Alkohol?


Bringt Ihr Beruf Alkoholtrinken mit sich?


Haben Sie einen Kreis von Freunden und Bekannten, in dem gern Alkohol getrun-ken wird?


Haben Sie schon mal bewusst längere Zeit auf jeglichen Alkohol verzichtet?


Dies sind nur einige Fragen, die vorkommen könnten!


Psychologische Leistungstest werden durchgeführt.


Allgemeine Medizinische Untersuchung mit Blutabnahme.


Und eine Untersuchung durch ein Gespräch mit dem Psychologen/in.


Nehmen Sie diesen Ablauf nicht auf die leichte Schulter. Nehmen Sie sich genug Zeit für die MPU, wenn möglich auch einen Tag Urlaub.


Wieso fallen so viele bei der MPU durch?


Nach Ablauf  der Sperrfrist möchte jeder so schnell wie möglich einen Termin für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung haben.


Man möchte die Sache ja schnell vom Tisch haben. Bei der Untersuchung stehen Sie nun ohne jede Vorbereitung vor dem Psychologen , mit Angst und Unsicherheit versuchen Sie ihr Verhalten zum Alkoholkonsum schön zu reden, der Wahrheit wird aus dem Weg gegangen.


Selbst wenn Sie schon einige Monate alkoholfrei gelebt haben, können Sie es nicht deutlich hervorbringen. Der Psychologe merkt sofort, das eine Aufklärung über die Folgen des Alkoholmissbrauch nicht stattgefunden hat. Dies vermerkt er natürlich auch in seinem Gutachten. Dies wird bei der Führerscheinstelle mit einer negativen Mitteilung eingereicht.


Nun stehen diese Personen wieder ganz am Anfang der Sache, die Zeit ist vertan und Geld ist unnötig ausgegeben!


 Auf welche Art kann ich mich auf die MPU vorbereiten ?


Nach dem Führerscheinentzug wegen Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr , sollte man sich mit Personen zusammensetzen, die genauso um Rat suchen wie Sie jetzt selbst.


Hier gibt es spezielle Verkehrspsychologen, die sich auf MPU und alles, was dazu gehört, spezialisiert haben - die sind aber nicht billig zu haben, mit 20 Stunden zu 100,- Euro kann man da schon rechnen. 


Gleiches gilt für entsprechende Institutionen, die aber unbedingt anerkannt sein sollten - bitte keine „Hinterhofanbieter“ wählen, auch wenn die mit großen Sprüchen werben!


Alternativ gibt es dann noch Selbsthilfegruppen, z.B. den Kreuzbund, ggf anonyme Alkoholiker ) .


Dort trifft man auf “Leidensgenossen“, die das gleiche Schicksal teilen und führt Gruppengespräche. Die Gruppengespräche stärken und festigen den Willen alkoholfrei zu leben. Auch merkt man sehr schnell, das man nicht der Einzige ist, der mit den Folgen des Alkoholmissbrauchs zu kämpfen hat.


Für solch eine Gruppe sollte sich jeder entscheiden, der wegen einer Trunkenheitsfahrt aufgefallen ist (und nicht das nötige Kleingeld für den Verkehrspsychologen hat - ganz ohne geht es jedenfalls sicher nicht!).


Sie sollten darauf achten, das sich die Gruppe auf das Thema Alkohol im Straßenverkehr ein wenig spezialisiert hat, und das Sie am Ende der regelmäßigen Besuchen darüber eine Bescheinigung bekommen, die Sie später bei der Führerscheinstelle mit vorlegen.


Sollten Sie einmal eine Gruppe wechseln bevor ein Jahr vergangen ist, bitten Sie auch um diese Bescheinigung.


Sie sollten einen Gruppenbesuch von einem Jahr vorweisen können.


Natürlich ist der Gruppenbesuch keine Garantie für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, diese Garantie können Sie auch nicht verlangen. Sie können damit nur belegen das Sie in Sachen Alkoholmissbrauch einiges dazu gelernt haben. Daraus sieht der Psychologe, dass Sie um ein alkoholfreies Leben bemüht sind und innerhalb der letzten 12 Monate ein anderes Verhältnis gegenüber Alkohol aufgebaut haben.


Denn:


Sie müssen gegenüber dem Psychologen darstellen und belegen können, dass Sie in Ihrem Leben etwas geändert haben.


Wer vorher jeden Abend mit einer Kiste Bier vor dem Fernseher saß, wird nicht damit durchkommen, dass er das nunmehr weiterhin tut, nur eben ohne Bier. Hier wird ganz klar erwartet, dass sich etwas im Leben verändert hat - Eintritt in einen Verein, neue Hobbies usw.


Also: Tun Sie etwas!  Auszug aus Bußgeldkatalog:













Alkoholgehalt im Blut [Promille]


Keine Anzeichen von Fahrunsicherheit


Anzeichen von Fahrunsicherheit


Verursachung eines Unfalls


ab 0,3

(Alkohol zeigt Wirkung)


 


7 Punkte


Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)


Entzug der Fahrerlaubnis


7 Punkte


Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)


Entzug der Fahrerlaubnis


ab 0,5

(Doppeltes Unfallrisiko)


OWI 4 Punkte


bis 1.500 EUR


bis 3 Monate Fahrverbot


7 Punkte


Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)


Entzug der Fahrerlaubnis


7 Punkte


Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)


Entzug der Fahrerlaubnis


ab 1,1

(über zehnfaches Unfallrisiko)


7 Punkte


Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)


Entzug der Fahrerlaubnis


7 Punkte


Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)


Entzug der Fahrerlaubnis


7 Punkte


Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)


Entzug der Fahrerlaubnis



 



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