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LKW-Recht

Behalten Sie Ihren Führerschein!

Der Begriff LKW Recht wurde vom Verfasser geprägt. Was hat man sich darunter vorzustellen? Zum einen das die Transportunternehmen tangierende öffentliche Recht, insbesondere das Ordnungsrecht sowie Strafrecht zum anderen das private Transportrecht, welches die Beziehungen der Verladerschaft und Verkehrsunternehmen untereinander regelt.

Zunächst soll hier auf das Ordnungsrecht eingegangen werden. Insbesondere sollen praktische Tips den Umgang mit dem Ordnungsrecht, wobei dies aus anwaltlicher Sicht erfolgt. Hierzu nachfolgende Stichworte und Ausführungen:

  1. Funktion des Anwalts in Verkehrssachen
  2. Akteneinsicht durch den Verteidiger und warum
  3. Taktisches Verhalten des Betroffenen bei Ermittlung bzw. Kontrollen
  4. Fallbeispiele anwaltlichen Taktierens
  5. Einzelne Ordnungswidrigkeiten und ihre Folgen
  6. Vorprozessuales Vorgehen
  7. Verhalten bei Verfolgung ( Einlassung, Fristen u.a. )
  8. Zivilrechtliche, insbesondere versicherungsrechtl. Folgen bei Unfällen
  9. Deals mit den Verfolgungsbehörden
  10. Prozeßvorbereitung und Prozeß
  11. Übermüdung und Alkohol im Straßenverkehr
  12. Erweiterte Verteidigung bei Rechtsschutz
  13. Amtshaftung

Funktion des Anwalts in Verkehrssachen

Zunächst stellt sich die Frage warum soll man einen Anwalt / bzw. Verteidiger beauftragen.

Der Verteidiger, so wird er im Straf- oder Ordnungswidrigkeiten- verfahren genannt, ist neben Gericht und Staatsanwaltschaft ein gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege und kennt sich in der Materie aus.

Er ist ein selbständiger Vertreter des Beschuldigten und steht als unabhängiges Organ nicht unter der Kontrolle des Gerichts. Er ist verpflichtet alles Günstige für den Mandanten vorzubringen und berechtigt Fragen an alle Verfahrensbeteiligten zustellen.

Dementsprechend ist es ein ureigenes Recht des Verteidigers Akteneinsicht zu verlangen, denn was nicht in den Akten steht, darüber spricht man nicht.

Akteneinsicht ist deswegen wichtig ,weil sich aus der Akte der Vorfall abschließend ergibt. Damit hat der Verteidiger / Anwalt die Möglichkeit erst einmal den Vorfall beurteilen zu können, bevor ein Richter darüber entscheidet. In diesen Stadium kann der Anwalt prozessuale Vorkehrungen treffen. In der Akte stehen, wenn vorhanden, die bisherigen Auffälligkeiten, d.h. der Vorstrafenregister ( BZR ) und die punktebewehrten Auffälligkeiten im StV. ( VZR ) des Betroffenen

LKW RECHT TIPP : So wenig wie möglich bei den Polzeibehörden einlassen, wie im Krimi. Denn was nicht gesagt wurde, steht auch "meistens" nicht in den Akten.

B. Fallbeispiele zu anwaltlichem Taktieren

"Hamburg"

Ein Kraftfahrer fuhr im August 98 nach Hamburg. Kurz vor Hamburg schlief er ein und rammte einen vollbesetzten VW Bus. Da die Übermüdung genauso strafbar ist, wie der Alkohol am Steuer ( § 315 c StGB ), wurde gegen ihn ein Verfahren eingeleitet.

Im Oktober 98 schlief er erneut bei Stuttgart ein und fuhr in die Leitplanken. Auch hier wurde ein Verfahren mit dem gleichen Vorwurf gegen ihn eröffnet.

Die Krux ist jedoch, daß lediglich der Anwalt und der Fahrer von beiden Geschehen wußten. Die anklagenden Behörden wußten nichts voneinander

Also war hier Taktieren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten angesagt.

Nach Eingang der Anklageschrift hat der Anwalt mit dem zuständigen Richter in Hamburg vorab das Strafmaß ausgehandelt und den Termin zur Verhandlung auf Anfang Dezember abgestimmt ( deal ) Da der Richter von dem Stuttgarter Vorfall keine Kenntnis hatte, war dieser gelinde gestimmt und verhängte eine Geldtstrafe ( 30 Tagessätze = 1 Monatsnettolohn ) und einmonatiges Fahrverbot, wobei der Führerschein gleich in der Verhandlung abgegeben wurde. Die Verhandlung dauerte 10 Minuten ohne Sachverständigen und Zeugen. Es war ja bereits alles abgesprochen.

Einige Tage danach kam die Beschlagnahmeverfügung betreffend den Führerschein von Stuttgart. Dieser konnte nicht abgegeben werden, da er ja in Hamburg lag. Also abwarten und sich nicht regen bis der Führerschein aus HH zurückkommt und diesen dann nach Stuttgart schicken und gleich mit dem Richter über das Strafmaß verhandeln. Auch dieser Richter hat aufgrund der Existenzbedrohung als Fahrer und der mangelnden Kenntnis von dem Vorfall in HH lediglich einen Monat verhängt, wobei der Termin noch im Januar stattfand. Im Februar war der Betroffene wieder auf Achse.

Zum Schluß mußte noch eine Gesamtstrafe gebildet werden die unter den beiden zusammen zu addierenden Strafen lag, womit der Fahrer hier gut auch der Sache kam, wobei zu sagen ist, daß der Betroffene rechtschutzversichert war. Wenn er keinen RS gehabt hätte, hätte er die Anwaltskosten und Gerichtskosten i.H.v. 2000 Euro selbst tragen müssen. Wäre noch ein Sachverständiger hinzugezogen worden, wären es in beiden Verfahren 4000 Euro gewesen.

LKW RECHT TIPP: Der Anwalt kann mit den Behörden als unabhängiges Organ verhandeln. Er kann ein dem Mandanten günstiges Vorgehen lenken.

Weiterer Fall "Horb"

Zur Verhandlung (engl.: deal ) mit den Richtern ein weiteres Beispiel.

Es hatte jemand falsch überholt und einen Unfall verursacht. Angeklagte war er wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung. Bei Vorsatz zahlt keine Versicherung, bzw. nimmt die Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer in Regreß. Da am falschen Überholen, bzw. falsch fahren nichts zu rütteln war, mußte der Vorsatz beseitigt werden, da der Mandant ansonsten seinen Schaden und den des Gegners im Regreß bis 5.000 Euro hätte tragen müssen. Also war angesagt, den Richter von einer fahrlässigen Tatbegehung im Rahmen eines Vorgespräches zu überzeugen, was gelang und womit der Mandant nicht auf dem Schaden sitzen blieb. In der Verhandlung wurde der Führerschein ausgehändigt und eine Geldstrafe verhängt ( 1 Monatsnettolohn = üblich beim ersten Mal )

Selbst seine Rechtsschutzversicherung hat die Kosten übernommen, da er nur wegen einer fahrlässigen Begehung verurteilt wurde. Diese hätte bei Vorsatz auch nicht bezahlt, oder haben sie schon mal eine Versicherung erlebt die bei Vorsatz zahlt. (Das wäre so als wenn etwas mutwillig beschädigen würden und ihre Versicherung dann den Schaden zahlen sollte )

LKW RECHT TIPP :Anwalt einzuschalten, damit man nicht blind in die Verhandlung geht.

C. Ordnungswidrigkieten

Was ist eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr?

Ordnungswidrig handelt wer die im Verkehr erforderlich Sorgfalt außer acht läßt. Dies ist kein Unrecht, sondern eine Art Ungehorsam, welcher der Erhaltung und Sicherung einer Ordnung zuwiderläuft.

Eine dieser Rechtsverordnungen ist die Straßenverkehrsordnung, bzw. StVZO. Die Straßenverkehrsordnung regelt das Verhalten, die StVZO die Zulassung zum Straßenverkhr

Diese regeln das Miteinander im ( Straßen -) Verkehr. Die Einhaltung obliegt den Verfolgungsbehörden.

Gemäß § 36 V StVO können Verkehrskontrollen durchgeführt werden.

Wie läuft eine Kontrolle ab ?

Nachdem die Polizei den Betroffenen angehalten hat, wird Ihm der Verstoß, ggf. nach einer weiteren Untersuchung des Fahrzeuges o.ä. vorgehalten, wobei der Polizist Ihm eröffnet, was Ihm vorgeworfen wird. Jetzt ist Vorsicht angesagt. Alles was jetzt gesprochen wird, findet einen schriftlichen Niederschlag. Der Polizeibeamte wird in sein Protokoll schreiben: "Im Rahmen einer informatorischen Befragung gab der Betroffene folgendes an: ......"

Jetzt wird der Betroffene festgelegt

LKW RECHT TIPP: Also. Schweigen ist Gold: Reden ist silber, schon gar nicht wenn dem Betroffenen der Vorwurf eröffnet wurde. Der Polizeibeamte ist verpflichtet Ihnen den Vorwurf zu eröffnen und sie auf Ihr Aussageverweigerungs-recht hinzuweisen, was häufig vergessen wird.

Es gibt einen eisernen Grundsatz:

Ohne Schuld keine Strafe.

Die Schuld muß dem Betroffenen vom den Ermittlungsbehörden nachgewiesen werden. Wenn er sich bereits bei der Kontrolle oder bei sonstiger Gelegenheit einläßt, hilft er sich nicht selbst sondern der Verfolgungsbehörde. Keiner muß sich belasten. Wer dies unwissend tut, hat Pech gehabt. Etwas schön reden hilft nicht. Sie motivieren die Beamten zum Nachfragen. Lediglich die Personalien müssen Sie angeben. Die Nichtangabe ist ordnungsbewehrt, geht jedoch im Vorwurf auf.

Der Betroffnen muß der Polizei weder Rede und Antwort stehen noch bei dieser erscheinen, nur beim StA oder Richter, wenn der ihn lädt.

LKW RECHT TIPP : Seien Sie bei Kontrollen nett und verschwiegen und bestimmt. Sagen Sie, daß sie ggf. einen Anwalt konsultieren wollen.

Unterschreiben Sie nichts.

Sollte etwas beschlagnahmt ( gegen Ihren Willen ) oder sichergestellt werden ( mit Ihrem Einverständnis ) werden, fordern Sie einen schriftlichen Nachweis.

LKW RECHT TIPP: Z. Bsp. bei Alkohol, Sagen Sie nie sie hätten zwei Bierchen getrunken. Denn gerade dadurch entsteht der Verdacht, daß Sie getrunken haben. Der Polizist muß einen Test machen.

LKW RECHT TIPP : Wenn Sie Alkohol haben lassen Sie sich nie ein. Wenn Sie z. Bsp. sagen sie kämen aus der Gaststätte, wird man Ihnen sogar vorsätzliches Trinken vorwerfen. Wenn feststeht, daß sie zur Blutprobe mitgenommen werden, mimen sie den Betrunkenen. Wenn später in dem vom Arzt zu fertigenden Blutentnahme-protokoll steht, sie hätten einen nüchternen Eindruck gemacht, so sind sie Alkoholiker, was die Verwaltungsbehörde ( Führerscheinstelle ) zur Auflage eines Medizinisch Psychologischen Untersuchung - kurz MPU - veranlaßt. Dieser schwer zu bestehende Test ist ab 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration obligatorisch um den Führerschein, bzw, die Fahrerlaubnis wiedererteilt zu bekommen. Selbst wenn Sie mit dem Fahrrad mit 1,6 %0 "erwischt" werden, ist dieser seit dem 1.1.2000 gemäß Führerscheinverordnung, die die §§ 1- 12 StVZO abgelöst hat, obligatorsich.

Bei Kontrolle ist also Ruhe und "Pokerface" angesagt

Wie geht´s bei der Kontrolle weiter. Der Polizist wird Sie fragen, ob sie mit einer Verwarnung einverstanden sind. Sagen Sie auf jeden Fall : Nein. Aus Erfahrung kann ich sagen, daß die Polizisten im Formular meisten ankreuzen : Verkehrsverstoß zugegeben !

Nachdem ihre Personalien festgestellt sind, dürfen sie weiter fahren. Sie werden nicht festgenommen o.ä. Höchstens bei Alkohol über 0,8 Promille verbunden mit einer Auffälligkeit wie einem Unfall. ( 81 a StPO )

Bei einer Verwarnung oder bei einer Anzeige , wird Ihnen ein Anhörungsbogen zugehen.

LKW RECHT TIPP : Geben sie den Anhörunsbogen mit Erhalt dann Ihrem Anwalt, damit er Akteneinsicht nehmen kann.

Wenn Sie auf den Anhörungsbogen nicht reagieren, bekommen sie so oder so einen Bußgeldbescheid. Hiergegen können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung, bzw. Niederlegung ( Achtung ) durch den Postboten ( gelber Zettel ; amtsdeutsch Benachrichtigung über die Niederlegung eines Schriftstückes ) Einspruch einlegen. ( Die Frist von zwei Wochen läuft in dem Moment, wenn der Zettel in den Briefkasten fällt .)

LKW RECHT TIPP: Legen Sie immer Einspruch ein, denn Sie können dadurch Zeit gewinnen und den Einspruch jederzeit bis zur Hauptverhandlung vor Gericht zurücknehmen. Zeit gewinnen kann auch wichtig sein, wenn z. Bsp gerade eine alte Voreintragung in der Zweijahresfrist gerade während des neuen Verfahren abläuft, wobei ggf. das neue Verfahren in die Länge gezogen werden muß. Notfalls mit Beschwerde beim OLG.

Die Kosten der Verwaltungsbehörde trägt - wenn sie eine haben - Ihre RS. Wenn Sie die Frist versäumen, muß im Rahmen einer Wiedereinsetzung ein Nichtverschulden hinsichtlich der Fristversäumung glaubhaft gemacht werden.

Selbst wenn Sie meinen Sie seien im Unrecht. Lassen Sie den Vorfall von einem außenstehenden Dritten, meistens dem Anwalt, prüfen. Sie werden sich wundern.

In diesem Zusammenhang wird auf auf folgendes hingewiesen:

Z. Bsp. bei Verkehrsunfällen verwarnt die Polizei oft beide Verkehrsteilnehmer gemäß § 1 II StVO mit 35,00 Euro. Sei es daß der Hergang des Unfalles nicht feststellbar ist oder daß die Polizisten die weitere Aufklärung des Hergangs scheuen. Diese sind zwar nicht punktebewehrt. Aber wenn sie bezahlen, wird man Ihnen vorhalten, sie hätten den Vorwurf eingeräumt, womit für eine späteres Zivilverfahren wegen dem Schaden ein Indiz gegen Sie steht.

LKW RECHT TIPP : Nichts anerkennen, nichts sagen, nichts unterschreiben.

Die öffentlichen Kassen sind auf die Ordnungswidrigkeiten angewiesen. Wenn sie z. Bsp. ein Bußgeldbescheid einer Stadt erhalten und rechtskräftig werden lassen, d.h. sie machen binnen der Zweiwochenfrist nichts, wird die Stadt das Geld erhalten. Wenn Sie verurteilt werden, erhält das Geld das Land.

Die Verkehrspolizei hat schon Fachleute die im grünen Kombi unter die LKW´s "klettern" und mit der Schieblehre die Abstände der Bremstrommeln zu den Bremsbacken messen oder sonst eine Auffälligkeit sachverständig erforschen und feststellen.  sh. a http://www.lkwrecht.de/ / Abfahrtskontrolle. Stellen sie hier normwidrige Abweichungen fest, führt dies zu einer punktebewehrten Ordnungswidrigkeit mit der Maßgabe, daß Sie das Fahrzeug im nicht verkehrssicheren Zustand im Straßenverkehr geführt ( Fahrer ) bzw. Führen ermöglicht ( Halter ) haben, womit beide ( Fahrer und Chef ) mit 3 Punkte belegt werden.

Stellen Sie sich mal vor Sie haben 10 Fahrzeuge und jedes Fahrzeug wird einmal im Jahr zur Anzeige gebracht. Dies ergibt nach Adam Riese 30 Punkte, womit Sie den Führerschein abgeben können.

Selbst ab neun dürfen sie an einer Nachschulung , bzw. ab 14 an einem "Idiotentest " ( MPU ) teilnehmen, wenn sie nicht gerade den führerscheinlosen Nachtportier ihrer Firma als Fuhrparkleiter eingesetzt haben, bzw. als Verantwortlichen im Rahmen der Anhörung benennen.

LKW RECHT TIPP : Sie müssen Ihren Chef nicht ins Verfahren hineinziehen, so mit den Antworten : "Der Chef hat die Fahrt trotz meines Hinweises auf Mängel am Fahrzeug angeordnet . Er weiß schon lang, daß die Reparatur fällig ist oder das Gewicht höher ist". Damit wird er auch verfolgt und muß Punkte kassieren. Ob er unter Umständen das Bußgeld für Sie bezahlt ? Die Belastung Ihres Chefs bringt ihnen keinen Bonus bei der Polizei. Soweit er nicht belastet ist, kann er ggf. für Sie als Zeuge auftreten .

Gegen Bußgeldbescheide heißt die Devise sich zu wehren, was der Zunft der Anwälte das Wort zu reden nur mittels Anwalt geschehen kann. Ich möchte dies zunächst am Beispiel erläutern.

"Freiburg"

Die Polizei hatte einen Wechselpritschenzug gestoppt und das Profil am hinteren rechten Reifen auf der Schleppachse moniert. Es erging Bußgeldbescheid. Der Fahrer hatte sich zur Sache nicht eingelassen. Auch nicht der Halter, bzw. der Chef. Beide erhielten einen Bescheid. Und wandten sich an den Anwalt. Das Verfahren wurde eingestellt .

Oder ein Fahrzeug wurde mit Luftverlust an der Bremsanlage aus dem Verkehr gezogen. Es erging wieder Bußgeldbescheid, wobei im Rahmen der Einlassung die Erheblichkeit der Beeinträchtigung in Frage gestellt wurde. Da die Werkstatt die defekte Leitung weggeworfen hatte, konnte der Sachverständige die Erheblichkeit des Luftverlustes nicht prüfen, womit das Verfahren in der Verhandlung eingestellt wurde.

"Berlin"

Der LKW wurde wegen Mängel beschlagnahmt und zum TüV Brandenburg gebracht. Der bestätigte die Mängel und meinte noch welche zusätzlich erkennen zu können.

Der Unternehmer hat gleich reagiert. Er hat das Fahrzeug mittels Abschleppdienst nach Süddeutschland verbringen und einen Gutachter mit der Bewertung der Mängel beauftragt. Der kam zu einem anderen Ergebnis. Mit diesem Gutachten ist er zum Landgericht Berlin gezogen und hat den Schaden ( Abschleppkosten und Verdienstausfall ) erfolgreich geltend gemacht.

Die Bußgelder gegen den Unternehmer wurden in einen Verfahren verbunden und von insgesamt 700 Euro auf 40 Euro reduziert.

Gegen den Fahrer wurde das Verfahren (auch 3 Punkte ) eingestellt..

Die Kosten des Abschleppens vom Kontrollpunkt zum TÜV von 1250,00 Euro sind der Staatskasse des Landes Berlin zur Last gefallen sind. Herr Diepgen wird sich freuen. Hoffen wir, daß dies den Polizeibeamten eine Lehre war.

LKW RECHT TIPP: Die Beweisführung ist nicht immer lückenlos ist. Hier ist die größte Chance.

Doch nochmals zurück zum Bußgeldverfahren. Was passiert wenn Sie oder Ihr Anwalt Einspruch eingelegt haben.

Er erhält, wie er beantragen wird, die Akte. Hieraus ersieht er, was Sache ist. Ob der Einspruch erfolgreich sein wird oder nicht.

Der Anwalt / Verteidiger kann den Würdigungen der Polizei betreffend das Geschehens entgegengetreten. Er wird eine Einlassung an die Verwaltungsbehörde, die Sie in ein gutes Licht stellt unter Beweisanträgen, verfassen und versuchen vieles in Zweifel zu ziehen.

Bei den Vorwürfen, wie Überladung, Fahrzeugmängel u.a. wird er deren Erheblichkeit hinterfragen.

Bei technischen Mängeln wird eine Gutachten zur Verkehrssicherheit beantragen.

Danach wird die Verwaltungsbehörde das Verfahren an die StA abgeben.

Hiernach wird Termin vor Gericht bestimmt werden. wobei dieser Termin bei dem Amtsgericht stattfindet in dessen Bezirk sie kontrolliert oder angezeigt worden sind. ( Hamburg, Berlin, München, ganze Republik )

Ihr Anwalt kann beantragen, daß von dem persönlichen Erscheinen entbunden werden. Wenn Sie dabei sind, werden sie zur Person und zur Sache befragt, wobei es Ihnen freisteht sich zu äußern.

Der Richter wird, wenn er Ihre Missetaten d.h. ihr Register BZR ( Austug aus dem Bundeszentralregister ) und VZR ( Auszug aus dem Verkehrszentralregister ) vorgelesen ( amtsdeutsch verlesen ) hat dann ggf. den Sachverständigen hören, dessen Gutachten er u. U. angeordnet hat, wenn es durch Ihren Verteidiger beantragt wurde.

Denn es besteht folgende Weisheit:

Der Zeuge hat´s gesehen, weiß aber nicht wie´s geht.

Der Sachverständigen weiß wie´s geht, hat´s aber nicht gesehen.

Der Richter weiß weder wie es geht noch hat er es gesehen.

Darum benötigt der Richter Zeugen und Sachverständige .

Bei der Verhandlung werden Sie die Polizisten wiedersehen, die sie kontrolliert und die Sie angezeigt haben. Diese werden nicht zu Ihren Gunsten aussagen, da sie ihre Arbeit ja richtig gemacht haben wollen.

Bei einer Einstellung wird er indirekt den Polizisten bestätigen, daß sie ihr Arbeit nicht richtig gemacht haben. Das ist schon genug. Bloß bei einer Einstellung haben sie nach § 47 II OWiG  Ihre notwendigen Auslagen, d.h. den Anwalt selbst zu tragen. Hier lohnt sich wiederum die RS - Vers. Man kann dann einfacher zur Einstellung gelangen. Diese ist zwar kein Freispruch, doch gleicht diesem. GGf. kommt der Richter auch mit 35 Euro aus, wenn Sie bislang keine Eintragungen haben. Dies veruracht keine Punkte und damit keinen Eintrag ins VZR.

LKW RECHT TIPP:

Also nur Mut, nehmen Sie sich einen Anwalt und lassen Sie nichts unversucht und beachten sie.

Vor Ort nicht einlassen. Verteidiger beauftragen. Vergewissern ob Rechtsschutzversicherung.

Gute Fahrt wünscht LKWRECHT.de

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