LKW-Recht.de

LKW-RECHT auf Twitter  LKW-RECHT auf Facebook

Suche:  

 
Startseite

Bußgeldkatalog 2020 für LKW

Topthemen

Bußgeld Allgemein

Führerschein und Fahrverbot

Transport

Verhalten im Straßenverkehr

Spanien

Schwertransport

Unfall - Tipps & Infos
Tipps rund um das Thema Unfall Tipps rund um das Thema Unfall
 Tipps rund um das Thema Unfall 10 Gebote für die Unfallregulierung
 Tipps rund um das Thema Unfall Schadensabwicklung
 Tipps rund um das Thema Unfall Restwert des Fahrzeugs (Urteile)
 Tipps rund um das Thema Unfall Restwert
 Tipps rund um das Thema Unfall BGH-Urteile zum Restwert
 Tipps rund um das Thema Unfall Kosten eines Sachverständigen
 Tipps rund um das Thema Unfall Schmerzengeld
 Tipps rund um das Thema Unfall Unfallabwicklung Frankreich
 Tipps rund um das Thema Unfall Unfallabwicklung Italien
 Tipps rund um das Thema Unfall Unfallabwicklung Österreich
 Tipps rund um das Thema Unfall Urteile zu Eis und Schnee
Anwalt gehört zum Schaden wie der Gutachter Anwalt gehört zum Schaden wie der Gutachter
Unfall mit Ausländer Unfall mit Ausländer
Bußgeld, Unfall, Anwalt  Italien Anwalt Bußgeld, Unfall, Anwalt Italien Anwalt
Unfall Italien Unfall Italien
Unfall Türkei Anwalt Unfall Türkei Anwalt

Transportlinks

Info zur Person Utz

Kontakt

Impressum

Datenschutz

Die Lenk- und Ruhezeiten 2013

Formulare
Vollmacht (PDF-Dokument) Vollmacht (PDF-Dokument)
Fragebogen Unfall (PDF-Dokument) Fragebogen Unfall (PDF)
Frachtbrief (PDF-Dokument) Frachtbrief (PDF-Dokument)
 




Webdesign & Technik:
Peernet.de




Schadensabwicklung

Ein durch einen Verkehrsunfall Geschädigter ist Herr des Schadensersatzes. Er bestimmt auch, auf welche Weise die Abwicklung eines erlittenen Unfallschadens vorgenommen wird. Im aktuellen Fall wartete die Geschädigte Autofahrerin an einer Kreuzung, als eine andere Verkehrsteilnehmerin ihr schuldhaft buchstäblich die gesamte Front ihres Fahrzeugs abrasierte. Der Wagen hatte nur noch Schrottwert, den der beauftragte Sachverständige mit einem Betrag von 500 Euro ansetzt. Da die Betroffene beruflich auf ihr Auto angewiesen ist, wendet sie sich kurzer Hand an ihren Kfz-Händler, der ihr den Schrott zum Schätzwert abnimmt und schnell zu einem Ersatzfahrzeug verhilft. Da zaubert die Versicherung der Unfallgegnerin einen Restaufkäufer aus dem Hut, der 800 Euro mehr für das Unfallfahrzeug anbot. Der Wagen sei voreilig abgestoßen worden, das stelle eine Verletzung der so genannten Schadensminderungspflicht dar, weshalb die Versicherung weitere 800 Euro vom Erstattungsbetrag abzog und damit das, was der Restaufkäufer angeblich mehr gezahlt hätte. Anders beurteilte es das Landgericht Wuppertal in zweiter Instanz: Ein Geschädigter ist bereits genug mit der Abwicklung des Schadensfalles belastet und ist darüber hinaus nicht noch verpflichtet, sich mit der Versicherung des Unfallgegners über Einzelheiten der Schadensabwicklung zu streiten. Er ist "Herr des Restitutionsgeschehens". Wenn also hier die Geschädigte das totaldemolierte Auto im Vertrauen auf ihren Gutachter zum Schätzwert abgibt, muss sich die Versicherung daran binden lassen und ist zu einer Minderung des Schadensbetrages unter Hinweis auf einen Restwertaufkäufer nicht befugt. Wichtig zu wissen: Auch ohne eigene Rechtschutzversicherung muss die Versicherung des Unfallgegners die Kosten des beauftragten Rechtsanwaltes zahlen. Diese gehören mit zum erstattungsfähigen Schaden.

Empfehlen Sie LKW-Recht.de weiter:
Schadensabwicklung: Link senden an Facebook Schadensabwicklung: Link senden an Twitter

Wir vertreten Ihre Interessen, wenn es um LKW Recht, Bußgeldsachen, Speditionsrecht und Verkehrsrecht geht - BUNDESWEIT. Bußgeldsachen und Unfälle können von uns kompetent und einfach über das Internet und persönliche Telefonate mit dem Anwalt abgewickelt werden. Bitte beachten Sie die Einspruchfrist bei Bußgeldbescheide von 14 Tage.

Sie können uns Ihren Fall KOSTENLOS und UNVERBINDLICH melden. Ihrer Anfrage und das anschließende Telefonat sind für Sie kostenfrei!

Gebühren entstehen erst im Falle einer ausdrücklichen Beauftragung.

Bitte geben Sie im Formular den Tatvorwurf (z.B. Geschwindigkeitsverstoß, Überladung, Lenkzeitverstoß) an, und welches Dokument Sie zuletzt erhalten haben an. (z.B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Strafbefehl).
Ihre Nachricht hier:

Rechtsanwalt Michael Erath
Rechtsanwalt
Michael Erath

Ihr Name:
Telefon:
Email: (falls vorhanden)
Rückruf erwünscht: (bei Bedarf bitte ankreuzen)

Die Datenschutz-Hinweise habe ich gelesen und akzeptiert.


 

Diese Infoseiten sind ein Service von
Rechtsanwalt Michael Erath

Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Fachanwalt für Strafrecht

Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Lkw-Recht, Unfall, Bußgeld, Lenkzeiten, Personenbeförderung, Überladung, Gefahrengut, Transportrecht, Speditionsrecht, Strafrecht

Weitere Projekte
www.fahrer-seminar.de
www.ra-strafrecht-stuttgart.de
www.verteidiger-stuttgart.de


Rechtsanwalt Michael Erath
Augustenstraße 12 • D-70178 Stuttgart
Tel +49(0)711 627 6699 2 • Fax +49(0)711 627 6699 3
eMail: lkw-recht@ra-erath.de

 

 

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahren Sie alles zum Datenschutz