LKW-Recht.de

LKW-RECHT auf Twitter  LKW-RECHT auf Facebook

Suche:  

 
Startseite

Bußgeldkatalog 2020 für LKW

Topthemen

Bußgeld Allgemein

Führerschein und Fahrverbot

Transport
Palettentausch Palettentausch
Standgeld Standgeld
LKW Fahrer Neue Arbeitszeiten und FPersVO LKW Fahrer Neue Arbeitszeiten und FPersVO
LKW Fahrer Eignung ab 2009 LKW Fahrer Eignung ab 2009
LKW Kontrolle Transportgenehmigung - Bußgeld LKW Kontrolle Transportgenehmigung - Bußgeld
LKW Kontrolle Führerschein LKW Kontrolle Führerschein
Arbeitsvertrag ( Entwurf ohne Gewähr ) Arbeitsvertrag ( Entwurf ohne Gewähr )
LKW Fahrtenschreiber Mischbetrieb analog und digital LKW Fahrtenschreiber Mischbetrieb analog und digital
Haftung und Versicherung Haftung und Versicherung
LKW Lenkzeiten LKW Lenkzeiten
LKW Lenkzeitüberschreitung Verantwortlichkeit LKW Lenkzeitüberschreitung Verantwortlichkeit
LKW Maut Strafe LKW Maut Strafe
LKW Digitaler Tachograph u. Nachweis LKW Digitaler Tachograph u. Nachweis
Frachtzinsen bei Transportschaden Frachtzinsen bei Transportschaden
Grobes Organisationsverschulden Grobes Organisationsverschulden
LKW Maut LKW Maut
Gesetze rund um das Transportrecht Gesetze rund um das Transportrecht
 Gesetze rund um das Transportrecht Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp 2002)
 Gesetze rund um das Transportrecht Arbeitsschutz-Richtlinien
 Gesetze rund um das Transportrecht CMR
 Gesetze rund um das Transportrecht Güterkraftverkehrsgesetz
 Gesetze rund um das Transportrecht Merkblatt für Güternah- und fernverkehr (vermeidbare Schäden)
 Gesetze rund um das Transportrecht Merkblatt für Berufskraftfahrer (Transportversicherung)
 Gesetze rund um das Transportrecht Merkblatt zu den AGBs
 Gesetze rund um das Transportrecht VBGL

Verhalten im Straßenverkehr

Spanien

Schwertransport

Unfall - Tipps & Infos

Transportlinks

Info zur Person Utz

Kontakt

Impressum

Datenschutz

Die Lenk- und Ruhezeiten 2013

Formulare
Vollmacht (PDF-Dokument) Vollmacht (PDF-Dokument)
Fragebogen Unfall (PDF-Dokument) Fragebogen Unfall (PDF)
Frachtbrief (PDF-Dokument) Frachtbrief (PDF-Dokument)
 




Webdesign & Technik:
Peernet.de




Merkblatt für Güternah- und fernverkehr (vermeidbare Schäden)

Vermeidbare Schäden

Rückwärtsfahren: Ampel

Rampe

Firmengelände

Autobahn


Spurwechsel: Autobahnen

Zubringer

Ampeln

Mehrspurstrassen


§ 316 c StGB Alkohol

Übermüdung

 

Dies sind die häufigsten Delikte, die sich abspielen.

Dann ist zu dichtes Auffahren, zu schnell und dadurch zu starkes Bremsen oder Übersteuerung zu nennen.

Menschliches Versagen ist deshalb die meiste Schadensursache, die vorkommt.

Wer jedoch selbst durch persönliche (private) Dinge unter Druck steht, macht die meisten Fehler und ist damit am häufigsten im Schaden dabei.

Die Versicherungsgesellschaften nehmen bei grober Fahrlässigkeit (Alkohol etc.) in der Kfz-Haftpflicht bis Euro 5.000 pro Schaden begrenzt Regreß.
In der Voll-Teilkasko und der Transportversicherung gibt es nach BGB keine Begrenzung in der Höhe, es sei durch Gerichtsurteile (gefahrgeneigte Tätigkeiten).

Für die Zukunft muß sich dies
jeder im Straßenverkehr besser merken!!

Beispiel:   

Durch ein Lkw wird ein Mensch, 30 Jahre alt, verletzt.
Diese Person verliert einen Arm und hat sonst noch kleinere     Behinderungen. Sie verdient jährlich Euro 24.000,00 Brutto.     Bis zu Ihrem 60. Lebensjahr Euro 0,74 Mio.
Dies wird zunächst als Schadensreserve angelegt.
Es ist weder ein Ausgleich (ca. 3 % pro Jahr Lohnerhöhung), noch Beitrage zur Rente oder die Heilkosten
eingerechnet. Einen beruflichen Aufstieg mit Mehr-
verdienst ist oft vorgezeichnet. Die Kosten steigen.

Dies sollte sich der einzelne Fahrer stets vor Augen halten. Der Fahrer verfügt über Werte von ca. 125 TEuro pro Lastzug + Ladung 200 TEuro und mehr, die vom Arbeitgeber für die Fahrtdauer überlassen sind. Ein Bankdirektor kann über solche Summen allein nicht verfügen, wie sie einem Fahrer
a n v e r t r a u t sind.

Sie entscheiden allein darüber,
wie Lkw und Ladung ankommt.

Bitte beachten Sie in der Zukunft, wie sehr Ihre Fahrweise dies alles beeinflußt.

Versicherungsmakler
Ruth Greminger-Siebert & Udo Siebert
Zusenhofener Str. 4
77704 Oberkirch-Nußbach,
Tel. (0 78 05) 91 09 92, FAX (0 78 05) 21 24

PS. Die europäischen Unfallberichte sind bei jedem Schaden vom Fahrer in allen Punkten auszufüllen. Dies steht in der StVO sowie in den Versicherungsbedingungen. Zur Mitwirkung ist jeder Verkehrsteilnehmer verpflichtet .

Besuchen Sie auch unsere weiteren Seiten:




Empfehlen Sie LKW-Recht.de weiter:
Merkblatt für Güternah- und fernverkehr (vermeidbare Schäden): Link senden an Facebook Merkblatt für Güternah- und fernverkehr (vermeidbare Schäden): Link senden an Twitter

Wir vertreten Ihre Interessen, wenn es um LKW Recht, Bußgeldsachen, Speditionsrecht und Verkehrsrecht geht - BUNDESWEIT. Bußgeldsachen und Unfälle können von uns kompetent und einfach über das Internet und persönliche Telefonate mit dem Anwalt abgewickelt werden. Bitte beachten Sie die Einspruchfrist bei Bußgeldbescheide von 14 Tage.

Sie können uns Ihren Fall KOSTENLOS und UNVERBINDLICH melden. Ihrer Anfrage und das anschließende Telefonat sind für Sie kostenfrei!

Gebühren entstehen erst im Falle einer ausdrücklichen Beauftragung.

Bitte geben Sie im Formular den Tatvorwurf (z.B. Geschwindigkeitsverstoß, Überladung, Lenkzeitverstoß) an, und welches Dokument Sie zuletzt erhalten haben an. (z.B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Strafbefehl).
Ihre Nachricht hier:

Rechtsanwalt Michael Erath
Rechtsanwalt
Michael Erath

Ihr Name:
Telefon:
Email: (falls vorhanden)
Rückruf erwünscht: (bei Bedarf bitte ankreuzen)

Die Datenschutz-Hinweise habe ich gelesen und akzeptiert.


 

Diese Infoseiten sind ein Service von
Rechtsanwalt Michael Erath

Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Fachanwalt für Strafrecht

Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Lkw-Recht, Unfall, Bußgeld, Lenkzeiten, Personenbeförderung, Überladung, Gefahrengut, Transportrecht, Speditionsrecht, Strafrecht

Weitere Projekte
www.fahrer-seminar.de
www.ra-strafrecht-stuttgart.de
www.verteidiger-stuttgart.de


Rechtsanwalt Michael Erath
Augustenstraße 12 • D-70178 Stuttgart
Tel +49(0)711 627 6699 2 • Fax +49(0)711 627 6699 3
eMail: lkw-recht@ra-erath.de

 

 

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahren Sie alles zum Datenschutz