Frachtzinsen bei Transportschaden
Unternehmer U hatte einen Vermischungsschaden verursacht. Die Auftraggeberin A rechnete mit den Frachtforderungen des U auf. Die Transportversicherung von U, die ALL TV , lehnte – aussergerichtlich - eine Regulierung des Transportschadens ab. Infolge der drohenden Verjährung der Frachtforderungen war U gehalten die Frachtforderung über seinen Hausanwalt einzuklagen. Die A rechnete entgegen den ADSp auf, wobei die ALL TV , die den Prozess ab der Aufrechnung gem. § 150 VVG übernahm, unterlag ( LG HD 12 0 62 / 02 KFH ) und den Schaden ausglich.
Die Frachtzinsen ( aus ca. 20.000 Euro über einen Zeitraum von 2 Jahren ) wollte die ALL TV dem U nicht ersetzen. Hierauf, sowie insbesondere auf Erstattung der Gerichtskosten aus der Frachtklage hat U die ALL TV verklagt, wobei ihm die Zinsen aus den Frachtforderungen sowie die Gerichtskosten erstinstanzlich nach § 150 VVG zugesprochen wurden.
LG Sttgt 26 0 586 / 03. Die ALL TV hatte somit zweimal Prozesskosten zu tragen. Besuchen Sie auch unsere weiteren Seiten:
Inhalte dieser Seite:
|
Wir vertreten Ihre Interessen, wenn es um LKW Recht, Bußgeldsachen, Speditionsrecht und Verkehrsrecht geht - BUNDESWEIT. Bußgeldsachen und Unfälle können von uns kompetent und einfach über das Internet und persönliche Telefonate mit dem Anwalt abgewickelt werden. Bitte beachten Sie die Einspruchfrist bei Bußgeldbescheide von 14 Tage.
Sie können uns Ihren Fall KOSTENLOS und UNVERBINDLICH melden. Ihrer Anfrage und das anschließende Telefonat sind für Sie kostenfrei!
Gebühren entstehen erst im Falle einer ausdrücklichen Beauftragung.
Bitte geben Sie im Formular den Tatvorwurf (z.B. Geschwindigkeitsverstoß, Überladung, Lenkzeitverstoß) an, und welches Dokument Sie zuletzt erhalten haben an. (z.B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Strafbefehl).
Diese Infoseiten sind ein Service von Rechtsanwalt Michael Erath
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Fachanwalt für Strafrecht
Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Lkw-Recht, Unfall, Bußgeld, Lenkzeiten, Personenbeförderung, Überladung, Gefahrengut, Transportrecht,
Speditionsrecht, Strafrecht
Weitere Projekte
www.fahrer-seminar.de
www.ra-strafrecht-stuttgart.de
www.verteidiger-stuttgart.de
Rechtsanwalt Michael Erath
Augustenstraße 12 • D-70178 Stuttgart
Tel +49(0)711 627 6699 2 • Fax +49(0)711 627 6699 3
eMail: lkw-recht@ra-erath.de
|