LKW-Recht.de

LKW-RECHT auf Twitter  LKW-RECHT auf Facebook

Suche:  

 
Startseite

Bußgeldkatalog 2020 für LKW

Topthemen

Bußgeld Allgemein

Führerschein und Fahrverbot
Tilgung Punkte Tilgung Punkte
LKW Führerschein u. Fahrverbot LKW Führerschein u. Fahrverbot
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Absehen von Fahrverbot (Urteil)
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Fahren ohne Fahrerlaubnis (Urteil)
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Fahrverbot - einfache Fahrlässigkeit - außergewöhnliche Härte
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Fahrverbot und Zeitablauf
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Halter als Fahrer (Urteil)
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Beleidigung und Wahrnehmung berechtigter Interessen (Urteil)
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Beschwerde bei Verfahrens-Verstoß (Urteil)
 LKW Führerschein u. Fahrverbot LKW im Straßenverkehr - Good bye Führerschein
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Abwesenheit bei Berufung (Urteil)
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Tilgungen aus dem Verkehrszentralregister (VZR)
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Wie verliere ich meinen Führerschein?
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Atemalkoholmessung (Urteil)
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Führerschein bei Umzug in der EG
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Schadensersatz in Strafverfahren (Urteil)
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Gesetzesinitiative Baden-Württemberg zur Änderung der StPO
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Fahrzeuge mit Sonderrechten
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Chip-Tuning
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Kleinst-PKW (max. 25km/h) (Urteil)
LKW Führerschein Entzug - Ausnahme LKW Führerschein Entzug - Ausnahme
Regelfall Fahrverbot Regelfall Fahrverbot
MPU und Sperrfrist MPU und Sperrfrist
LKW Wie verliere ich meinen Führerschein? LKW Wie verliere ich meinen Führerschein?
Fahrverbot u.a. Fahrverbot u.a.
Führerscheintourismus in der EG Führerscheintourismus in der EG

Transport

Verhalten im Straßenverkehr

Spanien

Schwertransport

Unfall - Tipps & Infos

Transportlinks

Info zur Person Utz

Kontakt

Impressum

Datenschutz

Die Lenk- und Ruhezeiten 2013

Formulare
Vollmacht (PDF-Dokument) Vollmacht (PDF-Dokument)
Fragebogen Unfall (PDF-Dokument) Fragebogen Unfall (PDF)
Frachtbrief (PDF-Dokument) Frachtbrief (PDF-Dokument)
 




Webdesign & Technik:
Peernet.de




Führerschein bei Umzug in der EG

Die Angeklagte war nach Frankreich verzogen und hatte dort ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wohnte zur Tatzeit jedoch wieder in Deutschland unter Benutzung des französischen Führerscheins. Infolge der unterschiedlichen Einordnung der Klassen wurde Ihre Fahrerlaubnis von 7,49 to auf 2,8 to in F reduziert. Da sie ein Gespann mit einem darüberliegnden Gesamtgewicht in Deutschland fuhr, wurde sie von der StA Günzburg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt. Das Verfahren wurde durch das AG Günzburg eingestellt. Hierzu die Verteidigerschrift:

Die Tat fällt bei einer vertragskonformer Auslegung der EG Normen nicht unter § 21 StVG.

Die Angeklagte ist Deutsche. Sie hat die Fahrerlaubnis der Klasse 3 in der BRD 1982 erworben. Mit der Richtlinie 91/ 439 EWG vom 29.7.91, die am 18.8.98 in Deutsches Recht umgesetzt wurde ( § 28 der Verordnung über Zulassung von Personen zum Straßenverkehr ), entfiel Verpflichtung die Fahrerlaubnis beim Wechsel des Staates des ordentlichen Wohnsitzes auzutauschen, sodaß sie ihren alten Führerschein hätte weiterbenutzen können. Bereits vor der genanntzen Richtlinie 91 / 439/ EWG war durch EG Richtlinie 80 / 1263 / EWG, bestimmt worden, dass die von einem Mitgliedstaat der EG ausgestellten Führerscheine von den anderen Mietgliedstaaten azuerkennen sind. Der Umtausch stellt lediglich eine Bestätigung des des schon bestehenden Rechts dar ( NVZ 1996,242 ). Die Angeklagte hat dadurch ihr Fahrerlaubnis nicht verloren. Hätte die Angeklagte niemals die Umschreibung beantragt, was auch nunmehr nicht mehr erforderlich ist, hätte sie ohne "polizeilichen Probleme" das Gespann fahren können. Damit kann im Lichte des EG Vertrages und der damit geschützten Freizügigkeit eine strafrechtliche Sanktion nicht vorgenommen werden. Die hat das bereits das LG Baden- Baden im Jahr 2001 im einem ähnlich gelagerten Fall entschieden und den italienischen Angeklagten , der seine Fahrerlaubnis nach einem Wohnsitzwechsel nach Deutschland nicht in der Frist hatte umschreiben lassen, vom Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 31 Fällen freigesprochen.

Empfehlen Sie LKW-Recht.de weiter:
Führerschein bei Umzug in der EG: Link senden an Facebook Führerschein bei Umzug in der EG: Link senden an Twitter

Wir vertreten Ihre Interessen, wenn es um LKW Recht, Bußgeldsachen, Speditionsrecht und Verkehrsrecht geht - BUNDESWEIT. Bußgeldsachen und Unfälle können von uns kompetent und einfach über das Internet und persönliche Telefonate mit dem Anwalt abgewickelt werden. Bitte beachten Sie die Einspruchfrist bei Bußgeldbescheide von 14 Tage.

Sie können uns Ihren Fall KOSTENLOS und UNVERBINDLICH melden. Ihrer Anfrage und das anschließende Telefonat sind für Sie kostenfrei!

Gebühren entstehen erst im Falle einer ausdrücklichen Beauftragung.

Bitte geben Sie im Formular den Tatvorwurf (z.B. Geschwindigkeitsverstoß, Überladung, Lenkzeitverstoß) an, und welches Dokument Sie zuletzt erhalten haben an. (z.B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Strafbefehl).
Ihre Nachricht hier:

Rechtsanwalt Michael Erath
Rechtsanwalt
Michael Erath

Ihr Name:
Telefon:
Email: (falls vorhanden)
Rückruf erwünscht: (bei Bedarf bitte ankreuzen)

Die Datenschutz-Hinweise habe ich gelesen und akzeptiert.


 

Diese Infoseiten sind ein Service von
Rechtsanwalt Michael Erath

Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Fachanwalt für Strafrecht

Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Lkw-Recht, Unfall, Bußgeld, Lenkzeiten, Personenbeförderung, Überladung, Gefahrengut, Transportrecht, Speditionsrecht, Strafrecht

Weitere Projekte
www.fahrer-seminar.de
www.ra-strafrecht-stuttgart.de
www.verteidiger-stuttgart.de


Rechtsanwalt Michael Erath
Augustenstraße 12 • D-70178 Stuttgart
Tel +49(0)711 627 6699 2 • Fax +49(0)711 627 6699 3
eMail: lkw-recht@ra-erath.de

 

 

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahren Sie alles zum Datenschutz