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Die Lenk- und Ruhezeiten 2013
Fahrpersonalverordnung Fahrpersonalverordnung
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Die Lenk- und Ruhezeiten 2013

Fahrpersonalverordnung
VO (EG) 561/2006
AETR - Gesetz 2011


Die Lenk- und Ruhezeiten 2013

Lenk und Ruhezeiten 2016

Wichtig:

In Deutschland gelten die Sozialvorschriften seit dem 1. November 2012 auch für selbständige Fahrer. Diese Regelung wurde durch das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern (KrArbZG) eingeführt


Sinn und Zweck der Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten ist es, die Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals zu verbessern, aber auch die Straßenverkehrssicherheit und einen fairen Wettbewerb.

Sie dienen dem Schutz der abhängig beschäftigten Fahrer und der selbstfahrenden Unternehmer, die Güter befördern. 
Übermüdung und Überlastung sollen durch die zeitliche Begrenzung der Lenktätigkeit verhindert werden. Gleichzeitig wird damit die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht.
Außerdem sollen auf Grund einheitlicher internationaler Regelungen für dasFahrpersonal gleiche Wettbewerbsbedingungen erreicht werden.

Zusätzlich ist das Arbeitszeitgesetz zu beachten. Danach darf die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden, höchstens 10 Stunden betragen, die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden, höchstens 60 Stunden.

Nur das Arbeitszeitgesetz ist anzuwenden bei Fahrzeugen bis einschließlich
2,8 t.

A.)
Es gibt nationale und internationale Regelungen zu den Lenk- unhd Ruhezeiten.
Zu beachten sind die folgenden Vorschriften :

1.
Handelt es sich um ein Fahrzeug von über 2,8 t bis einschließlich 3,50 t zulässigen Gesamtgewichts, so gilt in Deutschland die Fahrpersonalverordnung (FPersV).

2.
Hat das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,50 t, dann ist in Deutschland und in den EU-Mitgliedstaaten die VO (EG) Nr. 561/2006 zu beachten. Diese Vorschriften gelten für Fahrten :
- innerhalb der EU-Mitgliedstaaten;
- zwischen den EU-Mitgliedstaaten;
- zwischen den EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz und den EWR-Staaten ( die
  EWR-Staaten sind Island, Liechtenstein und Norwegen);
- zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten, die nicht Mitglied der AETR
  sind, aber nur auf dem Streckenabschnitt innerhalb der EU (wobei das
  Fahrzeug in einem EU-/EWR-Staat zugelassen sein muss). Für den Strecken-
  abschnitt in dem Drittstaat gilt jedoch dessen Recht.

3.
Das AETR gilt für Fahrzeuge über 3,50 t in grenzüberschreitenden Verkehr und zwar :
- für die Fahrt zwischen EU-/EWR-Staaten und solchen AETR-Staaten, die nicht Mitglied der EU/des EWR sind. Die AETR gilt dann für die gesamte Strecke.
- für Fahrten in Drittstaaten, die das AETR-Abkommen unterzeichnet haben.

4.
In Staaten, die weder EU-Mitglied noch AETR-Staat sind, gilt deren innerstaatliches Recht.



B.) 
Wie sind nun die Lenk- und Ruhezeiten durch die oben genannten Vorschriften geregelt ?

1.

Die Lenk- und Ruhezeiten nach der deutschen Fahrpersonalverordnung :

Die Verordnung gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesmtgewicht von über 2,8 t bis einschließlich 3,50 t.

Tägliche
Lenkzeit :                        9 Stunden, zwei Mal in der Woche 10 Stunden

Wöchentliche
Lenkzeit :                        56 Stunden, innerhalb von zwei aufeinander folgenden
                                         Wochen 90 Stunden. Die Wochenarbeitszeit nach dem
                                         Arbeitszeitgesetz muss beachtet werden.

Lenkzeit :                        4,5 Stunden zwischen zwei Ruhezeiten/
                                         Fahrtunterbrechungen

Fahrtunterbrechung :     45 Minuten oder in zwei Blöcken von (in dieser
                                         Reihenfolge) 15 Min. und 30 Min.

Tägliche
Ruhezeit :                       11 Stunden oder in zwei Blöcken von (in dieser
                                        Reihenfolge) 3 Stunden und 9 Stunden

Reduzierte
tägliche Ruhezeit :         Drei Mal wöchentlich weniger als 11 Stunden,
                                         aber mehr als 9 Stunden
Wöchentliche
Ruhezeit :                        Mindestens 45 Stunden

Reduzierte
wöchentliche
Ruhezeit :                        Mindestens 24 Stunden, wobei die
                                         fehlenden 21 Stunden bis zum Ende der
                                         dritten auf diese Woche folgenden Woche
                                         nachgeholt werden müssen


2.

Die Lenk- und Ruhezeiten nach der VO (EG) Nr. 561/2006

Sie gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,50 t.


Tägliche
Lenkzeit :                    9 Stunden, zwei Mal in der Woche 10 Stunden

Wöchentliche
Lenkzeit :                    56 Stunden, innerhalb von zwei aufeinander folgenden
                                     Wochen 90 Stunden. Die Wochenarbeitszeit nach dem
                                     Arbeitszeitgesetz darf nicht überschritten werdeen.

Lenkdauer :                4,5 Stunden zwischen zwei Ruhezeiten /
                                     Fahrtunterbrechungen

Fahrtunterbrechung : 45 Minuten oder in zwei Blöcken von (in dieser
                                     Reihenfolge) 15 Minuten und 30 Minuten

Tägliche
Ruhezeit :                  11 Stunden oder in zwei Blöcken von (in dieser
                                    Reihenfolge)   3 Stunden und 9 Stunden

Reduzierte
tägliche Ruhezeit :   Drei Mal in der Woche weniger als 11 Stunden,
                                   aber mehr als 9 Stunden

Wöchentliche
Ruhezeit :                  Mindestens 45 Stunden

Reduzierte
wöchentliche
Ruhezeit :                  Mindestens 24 Stunden, wobei die
                                   fehlenden 21 Stunden bis zum Ende
                                   der dritten auf diese Woche folgenden
                                   Woche nachgeholt werden müssen


3.

Die Lenk - und Ruhezeiten nach dem AETR :

AETR-Staaten, die nicht zur EU oder zum EWR gehören, sind Albanien, Andorra, Armenien, Aserbeidschan,Belarus (Weißrussland),Bosnien, Herzegowina, Kasachstan, Kroatien, Mazedonien, Republik Moldau, Republik Montenegro, Russische Föderation, Serbien, Türkei, Turkmenistan, Usbekisten, Ukraine.

Die Regelungen betreffen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,50 t.

Die AETR ist ein internationbaler Vertrag. Er ist zuletzt 2010 geändert worden. Damit ein internationaler Vertrag innerhalb der Vertragsstaaten Geltung bekommt, muss er in innerstaatliches Recht überführt werden. Die Umsetzung in das deutsche Recht ist jetzt abgeschlossen.Nachdem der Verkehrsausschuss des deutschen Bundestages am 05.07.2011 die Annahme des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung empfohlen hatte, hat der Bundestag den Entwurf am 02.09.2011 angenommen und der Bundesrat am 23.09.2011 zugestimmt. Mit der Ausgabe des Bundesgesetzblattes II am 09.11.2011 ist das Gesetz verkündet. Es tritt gemäß seinem Artikel 3 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Im Folgenden stelle ich die  Regelungen des AETR vor: 

Tägliche
Lenkzeit :               9 Stunden, zwei Mal in der Woche 10 Stunden

Wöchentliche
Lenkzeit :               56 Stunden pro Woche, innerhalb von zwei aufeinander
                                folgenden Wochen 90 Stunden

Lenkdauer :            4,5 Stunden

Fahrtunterbrechung :   
                                45 Minuten oder zwei Blöcke von (in dieser
                                Reihenfolge) 15 und 30 Minuten

Tägliche
Ruhezeit :              11 Stunden oder in zwei Blöcken von (in dieser
                                Reihenfolge) 3 Stunden und 9 Stunden

Reduzierte
tägliche
Ruhezeit:                drei Mal die Woche 9 Stunden ohne Nachholpflicht

Wöchentliche
Ruhezeit :               45 Stunden

Reduzierte
wöchentliche
Ruhezeit :              24 Stunden (egal wo).
                               Eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit darf nur
                               genommen werden, wenn in der Vorwoche eine 
                               normale Ruhezeit vorangegangen ist.              
                               Nachholen der fehlenden Stunden wie bei alt. 

C.
Haftung bei Verstößen

Verstößt ein Fahrer gegen die höchstzulässigen Lenkzeiten, so kann nicht nur gegen ihn selbst, sondern auch gegen das Unternehmen, bei dem er beschäftigt ist, oder gegen die dort handelnden Personen ein Bußgeld oder eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden.

Rechtsanwalt Erath

 

 

 

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